Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Wohnberatung für die Bürgerinnen und Bürger Pforzheims ab dem kommenden Doppelhaushalt mit 33.700 Euro zu fördern, um damit unter anderem eine hauptamtliche Stelle in der Beratung zu schaffen. Damit soll das Angebot sichergestellt und flächendeckend ausgebaut werden. Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am 19. Dezember über den finanziellen Zuschuss, zuvor wird das Thema am 30. November im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung beraten.
Betroffene Menschen sollen frühzeitig beraten werden
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 lebten gut 34.000 Personen in Pforzheim, die 60 Jahre und älter waren. 2021 waren zudem 8.000 Bürgerinnen und Bürger pflegebedürftig. Dazu kommt ein weiterer Personenkreis mit gesundheitlichen Problemen und daraus resultierenden Mobilitätseinschränkungen. Bei all diesen Menschen besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrem häuslichen Umfeld nicht mehr zurechtkommen. Hier setzt die Wohnberatung an. Denn ein Umzug in eine betreute Wohnform lässt sich oftmals durch den Einsatz einfacher Mittel oder durch geringfügige Änderungen im Wohnumfeld vermeiden. Aufgabe der Wohnberatung ist es, die betroffenen Menschen über die Vielzahl an Möglichkeiten frühzeitig zu informieren und vor allem auch Hilfestellung bei deren Realisierung zu bieten. „Durch dieses Angebot schaffen wir für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eine spürbare Verbesserung bei der individuellen Vorsorge“, betont Bürgermeister Frank Fillbrunn. „Damit erhalten ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit, weiterhin selbstbestimmt zu wohnen und am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben.“
Notwendige Neukonzeption der Wohnberatung
Die Wohnberatung wird derzeit vom Kreisseniorenrat Pforzheim, Enzkreis e.V. ehrenamtlich geleistet und jährlich mit 7.050 Euro bezuschusst. Mit diesen Kapazitäten lässt sich allerdings kein flächendeckendes und einfach zugängliches Angebot im Stadtgebiet bereitstellen. Für die notwendige Neukonzeption schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Förderung auf 33.700 Euro und verschiedene Eckpunkte für eine Ausschreibung der Leistung vor. Dazu zählen eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, um noch mehr betroffene Menschen im Stadtgebiet zu erreichen. Zudem soll die Beratung personell breiter aufgestellt werden, und es soll mehr Beratungen vor Ort bei den betroffenen Menschen geben. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass alle Erstberatungen auch weiterhin kostenfrei angeboten werden mögen. Um diese umfangreichen Aufgaben leisten zu können, ist eine hauptamtliche Besetzung der Wohnberatung geboten. Diese soll zudem ehrenamtliche Wohnberaterinnen und -berater gewinnen und qualifizieren. Für dieses Vorgehen entschied sich der Enzkreis bereits vor einigen Jahren. Dieses Vorgehen hätte auch den Vorteil, dass die Pflegekassen finanziell in die Verantwortung genommen werden könnten. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB XI § 45 c Abs. 1 Nr. 2) werden landesweit schon andere Wohnberatungen gefördert. Der zu erwartende Zuschuss würde bei rund 5.000 Euro liegen.