Einfach und bequem das Auto von zuhause aus anmelden: Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz ist dies auch bei der Stadt Pforzheim möglich. Bereits seit dem Jahr 2019 können Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger Standardzulassungsvorgänge wie eine Neu- oder Wiederzulassung, eine Umschreibung oder auch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs rund um die Uhr online abwickeln.
Um nach der Onlinezulassung direkt die erste Autofahrt unternehmen zu können, fehlten bisher aber noch die Fahrzeugdokumente und die erforderlichen Plaketten für das Kennzeichen: Diese wurden nämlich erst Tage später mit der Post zugestellt. Seit September ist es endlich möglich, unmittelbar nach der digitalen Zulassung des Fahrzeugs auch am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahrzeughalterinnen und -halter erhalten nämlich im Zuge der Onlinezulassung einen vorläufigen Zulassungsbescheid, mit dem sie bis zu zehn Tage lang fahren dürfen, und so die Zeit bis zur Postzustellung der nötigen Dokumente überbrücken können. Einzig um die Nummernschilder müssen sich die Halterinnen und Haltern nach der Online-Zulassung und vor der ersten Fahrt noch kümmern. Es sei denn, das Wunschkennzeichen wurde vorab reserviert und die Schilder schon besorgt. „Mit der nächsten Stufe der i-Kfz-Anwendungen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Stadtverwaltung und ‚Smart City‘. Die Möglichkeit, Fahrzeuge online und ohne Wartezeiten zuzulassen, steht beispielhaft für einen zukunftsorientierten und bürgerfreundlichen Servicegedanken, den wir konsequent weiterverfolgen werden“, zeigt sich Oberbürgermeister Peter Boch begeistert.
Pforzheimerinnen und Pforzheimer erreichen das i-Kfz Onlineportal direkt über die Seite der Zulassungsstelle unter www.pforzheim.de/kfz-zulassung. Ab September ist zudem die Onlinezulassung auch für juristische Personen wie Unternehmen möglich. Auch Autohäuser und Zulassungsdienste können erstmalig die Zulassungsvorgänge elektronisch durchführen. Erster Bürgermeister Dirk Büscher freut sich ebenfalls über den digitalen Fortschritt: „Für unsere Bürgerinnen und Bürger bringt die nächste Stufe der i-Kfz-Anwendungen weitere Erleichterungen mit sich. Fahrzeuge können jetzt noch schneller und besser online zugelassen, ab- oder umgemeldet werden. Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung und kann in vielen Fällen den Gang zur Zulassungsbehörde vollständig ersetzen.“
Welche Fahrzeuge können online zugelassen werden?
Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und ein Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes haben, können ebenso wie Neufahrzeuge online zugelassen werden. Seit September ist dies auch für E-Autos mit E-Kennzeichen, Oldtimer mit H-Kennzeichen und Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen möglich.
Für eine erfolgreiche Online-Zulassung dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Auch dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorliegen.
Welche Unterlagen sind für eine Onlinezulassung notwendig?
Die Halterinnen und Halter benötigen für den Vorgang den neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektonischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen "AusweisApp2".
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode wird (außer bei der Erstzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen) benötigt. Bei einem Halterwechsel ist zudem die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode erforderlich.
Wie funktioniert die Onlinezulassung?
Zunächst muss der elektronische Nachweis der Identität erbracht werden. Am einfachsten erfolgt dieser für die Antragstellerin bzw. den Antragssteller über die „AusweisApp2“ oder über ein dafür vorgesehenes Kartenlesegerät.
Im nächsten Schritt werden Fahrzeugdaten wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder auch die eVB-Nummer der Versicherung als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgefragt. Die anschließende Abfrage einer Bankverbindung dient dem Abbuchen der Kfz-Steuer.
Als nächstes folgt die Wahl des Kennzeichens: Die Halterinnen und Halter entscheiden sich in diesem Schritt für eine verfügbare Kennzeichenkombination oder geben das bereits zuvor reservierte Kennzeichen ein.
Zuletzt werden die Daten überprüft. Sind alle Angaben vollständig, bezahlt die Antragstellerin oder der Antragsteller per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Paypal oder einem anderen mögliche ePayment-System die anfallende Gebühr.
Der digitale Zulassungsbescheid kann schließlich direkt heruntergeladen werden. Per Postzustellung erhalten die Halterinnen und Halter den Zulassungsbescheid sowie die erforderlichen Plaketten, die innerhalb von zehn Tagen auf dem Kennzeichen angebracht werden müssen.
Weitere Informationen und Anleitungen zum Thema iKfz sind unter www.pforzheim.de/kfz-zulassung abrufbar.
Neue Sachgebietsleitung in der Kfz-Zulassungsstelle am Mühlkanal
Seit dem 1. September freut sich die Kfz-Zulassungsstelle über eine wichtige personelle Ergänzung. Kim Wieland hat die Position der Sachgebietsleitung angetreten. Durch ihre ausgewiesene Fachkompetenz und ihr starkes Engagement wird sie maßgeblich dazu beitragen, dass der Service der Zulassungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich optimiert wird und effizient sowie benutzerfreundlich gestaltet sein wird.