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Pressemitteilung zur Anhebung der Mietobergrenzen

Höhere Richtwerte für angemessene Mieten beim Bezug von Grundsicherungsleistungen

©123.rftFoto: Query Mark

Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII werden die Mietobergrenzen ab April 2023 rückwirkend angepasst.

Nach Kenntnisnahme der neuen Werte durch den Ausschuss für Soziales und Beschäftigung am 06.07.2023, beginnen nun die Mitarbeitenden des Jobcenters und des Sozialamtes Pforzheim mit der Prüfung der Leistungsfälle in beiden Ämtern. Soweit durch Überschreitung der Richtwerte in der Vergangenheit die Erstattung der Kosten der Unterkunft gekürzt wurde, werden diese Werte ab dem 1. April 2023 rückwirkend unter Beachtung der neuen Richtwerte angepasst. Diese Leistungsempängerinnen und –empfänger erhalten also einen höheren Betrag überwiesen bzw. ausgezahlt.

Die Umstellungsarbeiten werden einige Monate andauern, da mehrere tausend Datensätze zu prüfen sind. Gesonderte Anträge auf Anpassung der zu erstattenden Unterkunftskosten brauchen nicht gestellt werden, die Prüfungen werden systematisch bei allen Leistungsbeziehenden durchgeführt, die aktuell Geldleistungen ausbezahlt bekommen. Dies geschieht bei der jeweils nächsten Änderung, die im Leistungsfall vorzunehmen ist.

Unabhängig von dieser generellen Überprüfung können weiterhin Jahresendabrechnungen der Nebenkosten eingereicht werden, deren Übernahme dann anhand der neuen Richtwerte geprüft wird.

Die Mietobergrenzen werden alle zwei Jahre angepasst. Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Mietobergrenzen sind die dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Pforzheim zugrundliegenden Daten-sätze.

Ab sofort sind die neuen Werte zu finden unter: https://jobcenter.pforzheim.de/finanzielle-leistungen/leistungen-fuer-unterkunft-und-heizung.html

Dort gibt es auch weitere interessante Hinweise zu leistungsrechtlichen Fragen.