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Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023

Gutachterausschuss veröffentlicht neue Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Stadt Pforzheim hat am 21. Juni 2023 die Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch zum Stichtag 1. Januar 2023 ermittelt. Sie sind im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg „BORIS-BW“, www.gutachterausschuesse-bw.de, veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 dienen der Transparenz am Grundstücksmarkt und als Grundlage für Wertermittlungen und werden im zweijährigen Turnus fortgeschrieben.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 sind weiterhin im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ abrufbar.

Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten und zum Gutachterausschuss unter www.pforzheim.de/gutachterausschuss.