Im März haben die Landtagsfraktionen mit einem beschlossenen Entschließungsantrag die Landesregierung aufgerufen, die Handreichung zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen/israelitischen Einrichtungen fortlaufend zu aktualisieren. Dies ist bislang noch nicht geschehen, der Stadtverwaltung liegt lediglich eine ergänzende Information des Innenministeriums vor. Demnach könnten die in der bisherigen Handreichung dargestellten Grundsätze nun nicht nur für antiisraelische, sondern auch für sämtliche Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen sowie auf Plätzen alter Synagogen ‚bei Aufbau einer entsprechenden Drohkulisse‘ herangezogen werden. Wann die Überarbeitung der Handreichung erfolgen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Die bisherige Handreichung hebt ausdrücklich hervor, dass Auflagen oder ein Verbot nur in Frage kommen, wenn Strafgesetze bei der Durchführung der Versammlung verletzt werden oder wenn die Versammlung ein aggressives, provokatives, einschüchterndes, gewaltsames Gepräge hat. Dies entspricht der bisherigen Gesetzeslage, die die Stadt Pforzheim bei der Beurteilung von Versammlungen durchgehend anwendet.
„Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie. Als Grundrechte können sie nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Diese Rechtslage wird durch den Beschluss des Landes, die dazugehörige Handreichung zu aktualisieren, aber noch nicht geändert“, so Jürgen Beck, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung.
Die Stadt Pforzheim wird die überarbeitete Handreichung des Landes, sobald sie vorliegt, eingehend prüfen und über die gewonnenen Erkenntnisse sowohl die Jüdische Gemeinde als auch den Gemeinderat informieren. Grundsätzlich würde die Stadt eine Initiative zur Änderung des Versammlungsgesetzes befürworten, um einen größeren Handlungsspielraum zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Gedenkstätten zu erhalten.