Mit einem notariellen Kaufvertrag wurde das Grundstück der ehemaligen Papierfabrik in Dillweißenstein verkauft. Der Stadt Pforzheim steht – in diesem konkreten Fall – ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch zu. Die Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt werden soll oder nicht, liegt in diesem Fall aufgrund der Größenordnung beim Gemeinderat. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages ausgeübt werden. Die Verwaltung trägt daher aktuell alle rechtlichen und sachlichen Fakten zusammen, damit der Gemeinderat fristgemäß eine fundierte Entscheidung treffen kann. Eine Entscheidung hierzu ist dementsprechend noch nicht gefallen.
Warum wurden Verkäufer und Käufer schon vor der Entscheidung des Gemeinderats angeschrieben?
Bei seiner Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes muss der Gemeinderat die Belange von Verkäufer und Käufer berücksichtigen. Aus diesem Grund muss ihnen bei einer Anhörung Gelegenheit gegeben werden, sich in der Angelegenheit zu äußern. Ohne diese Anhörung wäre eine Ausübung des Vorkaufsrechtes durch den Gemeinderat formell rechtswidrig. Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen hat die Stadt daher den Verkäufer sowie den Käufer darüber informiert, gegebenenfalls das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen und damit zu einer Stellungnahme aufgefordert. „Die Absicht zu bekunden, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, ist nicht mit der endgültigen Entscheidung gleichzusetzen, dieses auch auszuüben“, so Bürgermeisterin Sibylle Schüssler zu jüngsten Presseberichten. „Die Entscheidung obliegt hier allein dem Gemeinderat.“
Hintergrundinfo: Was ist das Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht entsteht beim Kauf eines Grundstücks auf dem Gebiet der Stadt Pforzheim, wenn bestimmte weitere gesetzliche Voraussetzungen (z.B. §§ 24 ff. BauGB) vorliegen. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf dann zwischen der Stadt Pforzheim und dem Verkäufer - und nicht mehr mit dem ursprünglichen Käufer - zustande. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit es rechtfertigt. Im Falle der Papierfabrik soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Hintergrundinfo: Vormerkung im Grundbuch
Falls die Ausübung eines Vorkaufsrechtes in Betracht kommt, sieht das Baugesetzbuch vor, dass der Anspruch der Gemeinde auf Übertragung der Grundstücke durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert wird. Diese Vormerkung hat das Grundbuchamt auf Ersuchen der Gemeinde einzutragen. Diese Eintragung wurde bereits veranlasst. Falls der Gemeinderat die Entscheidung trifft, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, wird die Stadt Pforzheim unverzüglich die Löschung dieser Vormerkung veranlassen.