Oberbürgermeister Peter Boch zeigt sein Unverständnis über die großflächigen Farbschmierereien, die von Unbekannten am Sparkassen-Parkhaus angebracht wurden und mit denen zur Teilnahme an einem angemeldeten Aufzug am Abend des 23. Februar geworben wird: „Diese Art der Werbung stellt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar und ist nicht zu tolerieren.“ Der Rathauschef hat sich daher per Mail an den Anmelder des entsprechenden Aufzugs gewandt. Natürlich gehe er nicht davon aus, dass dieser persönlich etwas mit den Schmierereien zu tun habe oder ihm die Täterinnen/Täter bekannt seien. „Gleichwohl fordere ich Sie als verlässlichen Versammlungsleiter auf, sich von diesen strafrechtlich relevanten Aktivitäten zu distanzieren und würde Sie bitten, dies auch über Ihre Kanäle zu kommunizieren“, schreibt der Oberbürgermeister in seiner Mail.