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Bodenbeschaffenheit spielt eine Rolle bei der Standortsuche für Bike-Park Büchenbronn

Böden keine Gefahr, lediglich entsorgungsrelevant

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen möglichen Bike-Park in Büchenbronn spielt die Frage nach der Bodenbeschaffenheit einzelner Flächen immer wieder eine Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung. Insbesondere drei Flächen werden genannt: ein Teilbereich des Parkplatzes, der unmittelbar an die Trinkwasseraufbereitungsanlage Sonnenberg angrenzt, die Fläche östlich der Anlage sowie der Bolzplatz südlich. Von keinem der Böden geht eine Gefahr aus, sie könnten lediglich entsorgungsrelevant sein. Die Stadt Pforzheim steht mit den politischen Gremien, der Bike-Park-Initiative und dem Forstbetrieb des Landes in engem Austausch, die notwendige weitere Abstimmung mit den Stadtwerken Pforzheim findet ebenfalls statt. So sieht die Stadt die Standortsuche auf einem guten Weg.

Anlässlich des Neubaus der Trinkwasseraufbereitungsanlage haben die Stadtwerke bereits 2003 Untersuchungen im dem unmittelbaren Bereich durchgeführt, bei denen sich unter den versiegelten Flächen Auffüllungen ergaben. Diese Auffüllungen wurden abfallrechtlich als entsorgungsrelevant eingestuft: Das bedeutet, dass die Wiederverwertbarkeit des Aushubs eingeschränkt ist – eine Gefahrenlage nach dem Bundesbodenschutzgesetz oder eine Altlast mit schädlichen Bodenveränderungen ergaben sich hingegen nicht.

Entsprechend wäre für Aussagen zur Bodenbeschaffenheit der Bereiche östliche und südlich der Wasseraufbereitung ebenfalls eine Voruntersuchung mit Sondierungsbohrungen nötig. Danach müsste abfallrechtlich betrachtet werden, ob das Material vor Ort verbleiben kann oder ob eine Entsorgung zwingend notwendig wäre und ob für die Entsorgung des Aushubs Mehrkosten anfallen würden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand geht auch hier keine Gefahr für Menschen oder Umwelt aus, lediglich wäre das Material bei einem Eingriff in den Untergrund eventuell nicht uneingeschränkt verwertbar und es könnten erhöhte Entsorgungskosten anfallen. Einträge im Bodenschutzkataster oder Altlastenkataster liegen für die überplanten Flächen ebenfalls nicht vor.