Versammlungsrecht oder Persönlichkeitsrechte von schwangeren Frauen – welches dieser beiden hohen Rechtsgüter wird am heutigen Mittwoch im Hauptsacheverfahren des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gestärkt? Konkret geht es um eine im Jahr 2019 angemeldete Demonstration zu dem Thema „40days for life/ Lebensrecht ungeborener Kinder“ vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“. Dort sollte zwischen dem 6. März und 14. April 2019 40 Tage lang täglich von 9 bis 13 Uhr gegenüber der Beratungsstelle ein „Tägliches stilles Gebet/Mahnwache“ stattfinden. Die Stadt Pforzheim hatte die Mahnwache genehmigt, jedoch bestimmt, dass diese außerhalb des Sichtbereichs des Einganges der Beratungsstelle von „Pro Familia“ stattfinden müsse. „In die Beratungsstelle kommen pro Jahr Hunderte von Frauen, die emotionale Konflikte mit sich austragen und sich in einer besonderen persönlichen Außnahmesituation befinden. In dieser Situation ist es dringend erforderlich, die Privatsphäre der hilfebedürftigen Frauen zur respektieren und ihnen die Gelegenheit zu geben, ungestört Hilfe in Anspruch nehmen zu können; ein Spießrutenlaufen vorbei an Abtreibungsgegner ist gänzlich unangemessen“, so erster Bürgermeister Dirk Büscher.
In seiner Eilentscheidung hatte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am 27. März 2019 in seinem Leitsatz erklärt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von schwangeren Frauen kann nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz wegen des geplanten konkreten Versammlungsortes [...] eine zeitliche und örtliche Versammlungsbeschränkung rechtfertigen“. In dem jetzt anstehenden Hauptsacheverfahren wird es also am Ende darum gehen, ob das Vorgehen der Stadt Pforzheim damals rechtmäßig war oder nicht. Der Erste Bürgermeister unterstreicht nochmals die Position der Stadt: „Pro Familia ist die einzige nichtkonfessionelle Beratungsstelle für Schwangere in unserer Stadt. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen möchte, hat ein Recht darauf das ohne emotionalen Druck von Protestierenden und ihren Plakaten zu tun“.