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Inzidenz in Pforzheim an fünf Tagen in Folge unter 35

Testpflicht für Außengastronomie und Veranstaltungen im Freien entfällt

Symbolbild

Gemeinsame Pressemitteilung: 

(stp/enz). Nun geht es Schlag auf Schlag: Nachdem bereits am Sonntag umfangreiche Lockerungen in Pforzheim in Kraft getreten sind, folgt nun bereits der nächste Öffnungsschritt. Am heutigen Montag liegt der Inzidenzwert in Pforzheim beim Robert-Koch-Institut (RKI) bei 16,7 und, was vielleicht noch wichtiger ist: zum fünften Mal in Folge unter dem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Damit können in der Nacht von Montag, 21. Juni auf Dienstag, 22. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten; unter anderem entfällt die Testpflicht für Außengastronomie und für Veranstaltungen und Angebote im Freien wie etwa Freibad-Besuche oder Open-Air-Konzerte. „Die Infektionszahlen in Pforzheim haben sich in kurzer Zeit sehr erfreulich entwickelt“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. „Die Pforzheimerinnen und Pforzheimer gehen nun nach einer langen Phase der Einschränkungen verdientermaßen in die nächste Öffnungsstufe hinein“, so der Rathauschef weiter. „Lassen Sie uns das genießen. Lassen Sie uns aber auch weiterhin daran arbeiten, dass die Zahlen nun dauerhaft niedrig bleiben.“ Das sei für die Menschen, die Wirtschaft, den Handel und die Kultur wünschenswert und wichtig. Es gelte, weiterhin wachsam zu bleiben und die Entwicklungen mit Weitsicht zu beobachten, betont Peter Boch.

Welche neuen Öffnungsschritte kommen nun hinzu?

Nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entfällt insbesondere die Testpflicht für die Außengastronomie sowie für Veranstaltungen und Angebote im Freien wie etwa Freibad-Besuche oder Open-Air-Konzerte. Mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen sind Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen wie außen möglich. Benötigt wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen werden Genesene und Geimpfte hier zu den 50 Personen mitgezählt, ebenso Kinder unabhängig von ihrem Alter.

Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucherin oder Besucher nur noch eine Fläche von sieben Quadratmetern vorgesehen werden. Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen des Amteuer-, Profi- und Spitzensports im Freien.

Welche Kontaktbeschränkungen gelten noch?

Weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt bleiben Treffen im öffentlichen und privaten Raum, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Sport darf jedoch nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Pro Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, eine Maske muss während des Sports nicht getragen werden.

Die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Pforzheim ist im Wortlaut auf der Homepage unter den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.pforzheim.de und auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de nachzulesen.