Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 9 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Fragen und Antworten - Erstaufnahmestelle

Was ist eine Erstaufnahmestelle (EA)?

Geflüchtete, die in Baden-Württemberg ankommen, werden zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Landes Baden-Württemberg (EA) untergebracht. Von dort werden sie in die vorläufige Unterbringung in andere Stadt- und Landkreise weiterverteilt. In der EA verfügen die Geflüchteten über Freizeit-, Betreuungs- und Beratungsangebote und werden mit allem Nötigen versorgt. Das Land Baden-Württemberg ist für die EA verantwortlich.

Wann und wohin soll die EA kommen?

Ob tatsächlich eine EA in Pforzheim entstehen soll, steht noch nicht fest. Die finale Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, u. a. vom Land Baden-Württemberg und dem Gebäudeeigentümer, aber auch von der kommunalpolitischen und stadtgesellschaftlichen Unterstützung für eine solche Einrichtung. Das Land hat erklärt, eine EA nicht gegen den Willen der Stadt einrichten zu wollen.

Derzeit ist eine ehemalige Gewerbeimmobilie im Brötzinger Tal im Gespräch. Sollte die Entscheidung auf Pforzheim fallen, könnte die EA mit Beginn der baulichen Umsetzung voraussichtlich innerhalb eines Jahres den Betrieb aufnehmen. Der Standort bliebe für mindestens fünf Jahre bestehen.

Wer wird in der EA aufgenommen?

In der EA sollen bis zu 1.000 Personen aus allen möglichen Herkunftsländern Platz finden. Im Jahr 2022 waren die Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Georgien und Iran. Die Asylsuchenden waren zu 67,8 Prozent männlich und zu 32,2 Prozent weiblich. 2022 waren die meisten Geflüchteten Kinder bis 4 Jahre und junge Erwachsene zwischen 18 und 35 Jahren.    

Was, wenn es dort zu Auseinandersetzungen kommt?

Das Land stellt einen Sicherheitsdienst für die EA. Zudem sind Polizeikräfte vor Ort, um Konflikte frühzeitig zu lösen. Die Polizeidirektion Pforzheim wird ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeiten.

Welche Rolle würde die Stadt bei der EA spielen?

Das Land Baden-Württemberg ist für die EA verantwortlich, übernimmt alle Kosten und stellt das Personal. Es schließt den Mietvertrag direkt mit dem Gebäudebesitzer ab. Die Stadt Pforzheim hat weder mit dem Betrieb noch der Herrichtung der EA etwas zu tun.

Warum muss Pforzheim Flüchtlinge aufnehmen und wie werden sie zugeteilt?

Die Stadt Pforzheim ist gesetzlich dazu verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Das regelt unter anderem das sogenannte Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Wie viele Flüchtlinge ein Stadt- oder Landkreis im Monat aufnehmen muss, berechnet sich nach der Einwohnerzahl. Für Pforzheim beträgt die Zuteilungsquote ohne Quotenreduzierung aktuell 1,36 Prozent. Das bedeutet konkret: Von 1.000 Geflüchteten, die in Baden-Württemberg ankommen, werden 14 nach Pforzheim zugewiesen. Mit Einrichtung einer Erstaufnahmestelle würde diese Quote für Pforzheim deutlich reduziert werden.  

Wie läuft die Unterbringung der Geflüchteten ab?

  1. Erste Station ist das Ankunftszentrum in Heidelberg. Hier werden die Flüchtlinge registriert und medizinisch untersucht sowie im Regelfall der Asylantrag gestellt.
  2. Die Asylsuchenden werden anschließend  in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Zuständig ist das Land Baden-Württemberg. Bei guter Anerkennungsperspektive oder in Krisenzeiten werden die Asylsuchenden zeitnah in die Stadt- und Landkreise verteilt.
  3. Endet die Unterbringung in der EA, werden die Asylsuchenden nach der „FlüAG-Quote“ auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort kommen sie für die Dauer ihres Asylverfahrens oder maximal zwei Jahre in die sog. vorläufige Unterbringung. Das können Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen sein. In Krisenzeiten können auch Notunterkünfte wie Hallen genutzt werden.
  4. Sobald die vorläufige Unterbringung endet, können sich die Geflüchteten selbst privaten Wohnraum suchen. Gelingt dies nicht direkt, werden die Geflüchteten von den Städten und Gemeinden im Rahmen der sog. kommunalen Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht, bis diese eine eigene Wohnung gefunden haben. 

Was ändert sich zwischen vorläufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung?

Viele Asylsuchende finden nach Abschluss ihres Asylverfahrens, also nach der vorläufigen Unterbringung, keine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt. Deshalb sind die Kommunen für deren Unterbringung zuständig (=Anschlussunterbringung).

Während das Land für die Kosten der vorläufigen Unterbringung aufkommt, müssen die Städte und Gemeinden die Kosten der kommunalen Anschlussunterbringung tragen. Ein Teil der Kosten kann zwar über Nutzungsgebühren gedeckt werden, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkünfte anstatt einer Miete erhoben werden. Es verbleibt aber immer auch ein kommunal zu tragender Kostenanteil. Menschen in der Anschlussunterbringung sind entweder erwerbstätig und bestreiten ihren Lebensunterhalt und die Zahlung der Nutzungsgebühr selbst oder beziehen Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungsgesetz). Wenn die Flüchtlinge Sozialleistungen beziehen, erstattet das Land oder der Bund einen Teil der Kosten. Einen gewissen Kostenanteil müssen aber auch immer Stadt- und Landkreise übernehmen. Oft bleiben die Menschen viele Jahre in der kommunalen Anschlussunterbringung. Dementsprechend entstehen über die Zeit hohe Kosten für die Stadt.

Können die Geflüchteten aus der EA auf Wunsch in Pforzheim bleiben?

Die Verteilung der Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung erfolgt wie üblich nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf die Kreise. Nur unter bestimmten Umständen, z.B. aufgrund familiärer Verbindungen, kann solchen Wünschen entsprochen werden.

Können sie nach der Verteilung nach Pforzheim ziehen?

Nach der vorläufigen Unterbringung kommen die Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung. Dort besteht eine Wohnsitzauflage. Das heißt, die Geflüchteten dürfen nur in Ausnahmefällen in eine andere Kommune umziehen.

Was ist das „EA-Privileg“?

EA-Privileg bedeutet, dass Stadt- und Landkreise, in denen Erstaufnahmestellen betrieben werden, von der Zuteilung von Asylsuchenden ganz oder teilweise ausgenommen sind. Würde die EA im Brötzinger Tal mit 1.000 Plätzen wirklich kommen, würde sich unsere Zuteilungsquote deutlich reduzieren. Oberbürgermeister Peter Boch drängt in Gesprächen mit dem Ministerium auf ein EA-Privileg von 100 Prozent. Wir müssten demnach keine Geflüchteten mehr in Pforzheim aufnehmen. Davon ausgenommen sind allerdings Geflüchtete, die keinen Asylantrag stellen müssen, wie z. B. Menschen aus der Ukraine.

Hinweis: Die Quotenreduzierungen, die Kreise mit einer EA erhalten,  werden auf die Kreise ohne EA aufgeschlagen. Die „FlüAG-Quote“ in Pforzheim ist daher höher als sie eigentlich sein müsste, weil es schon einige Stadt- und Landkreise mit reduzierter Aufnahmequote in Baden-Württemberg gibt.

Welche Vorteile ergeben sich für Pforzheim durch eine EA?

Durch das EA-Privileg müssten wir deutlich weniger Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung aufnehmen. Dadurch würden in der Folge auch weniger Menschen in die Anschlussunterbringung rutschen. Wir bräuchten mittel- und langfristig weniger eigene Unterkünfte und würden Kosten im Bereich der Anschlussunterbringung sparen. Die EA würde uns sowohl finanziell bei unseren Sozial- und Integrationskosten als auch räumlich Vorteile bringen. Auch der Bedarf an Kita- und Schulplätzen wäre nicht mehr so hoch.

Wie ist die aktuelle Flüchtlingssituation in Pforzheim?

Die Flüchtlingssituation in Pforzheim ist dramatisch: Ende Dezember waren insgesamt 1.175 Personen in unseren Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Alle unsere derzeit zur Verfügung stehenden Unterbringungskapazitäten sind nahezu ausgelastet. Deshalb mussten wir auf die Belegung von Hallen ausweichen. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht.

Zum Vergleich

2022 sind insgesamt 2.400 Geflüchtete nach Pforzheim gekommen – darunter Menschen, die privat und in städtischen Einrichtungen untergekommen sind, aber auch einige wenige Menschen, die aus Pforzheim wieder weggezogen sind. Die Zahlen liegen doppelt so hoch wie 2015, zur Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise.

Müssen wir mit einer EA noch Hallen belegen?

Bei der aktuellen Flüchtlingslage wäre eine Belegung weiterer Hallen kaum vermeidbar. Unter Hochdruck suchen wir nach geeigneten alternativen Immobilien. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, Teile des ehemaligen Thales-Geländes als vorläufige Unterbringung zu nutzen. Damit muss die Stadt erst einmal keine Hallen mehr belegen.

Das EA-Privileg würde in Pforzheim auf lange Sicht für Entlastung sorgen. Wann genau das Privileg zum Tragen käme, wäre noch zu klären. In Kornwestheim wurde der Stadt bis zur Inbetriebnahme der dortigen EA ein reduziertes Privileg vorab zugestanden.

Gegner einer Erstaufnahmeeinrichtung in Pforzheim führen an, dass Pforzheim mit seiner spezifischen Sozialstruktur kein geeigneter Ort für eine Erstaufnahmeeinrichtung wäre. Was sagt die Stadt dazu?

Der Migrationsanteil in Pforzheim ist bereits sehr hoch. Angesichts immer weiter steigender Flüchtlingszahlen wird die Integration der Menschen in die Stadtgesellschaft immer schwieriger. Eine EA bringt eigene Herausforderungen mit sich. Eine größere Herausforderung liegt aber in den Aufgaben, die entstehen, wenn wir immer mehr Menschen dauerhaft in Pforzheim integrieren müssen.

Ein weiteres Gegenargument ist, dass andere Städte versuchen, ihre EA wieder loszuwerden.

Manche kleineren Städte bringen in ihrer EA im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl eine sehr hohe Anzahl von Geflüchteten unter. Wenn diese Städte zu einem Landkreis gehören, profitiert vor allem der Landkreis vom EA-Privileg, weil er keine oder deutlich weniger Geflüchtete unterbringen muss. Während sich die Vorteile einer EA also auf den gesamten Landkreis verteilen, konzentrieren sich die Auswirkungen nur auf die kleine Stadt. Das wäre in Pforzheim nicht der Fall. Da Pforzheim ein Stadtkreis ist, wirkt sich die Quotenreduzierung positiv auf Pforzheim - und nur auf Pforzheim, nicht etwa den Enzkreis - aus.

Ist die Entscheidung zur EA in Pforzheim bereits gefallen?

Nein. Das Justizministerium entscheidet demnächst, ob die Immobilie im Brötzinger Tal weitergehend als Standort für eine EA geprüft werden soll. Wenn ja, werden zum Beispiel Planungen für den Umbau des Gebäudes entworfen. Hierfür ist ein Zeitrahmen von rund 6 Monaten geschätzt. Erst danach würde eine endgültige Entscheidung zur EA in Pforzheim fallen.

In mehreren Infoveranstaltungen hat die Stadt Pforzheim die Bürgerschaft über die aktuelle Flüchtlingssituation informiert. Joachim Hülsmann, Leiter des Jugend- und Sozialamts, hat die wichtigsten Infos in einer Präsentation zusammengefasst.

Diese Präsentation finden Sie hier als Download:

Präsentation_Geflüchtete in Pforzheim.pdf