- Die E-Mail-Kommunikation mit der Stadt Pforzheim ist auf den Schriftverkehr ohne Signatur und Verschlüsselung im Sinne von §3a Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) beschränkt.
- Ein genereller Zugang für elektronische Dokumente im Sinne von § 3a LvwVfG, die verschlüsselt oder signiert sind, wird von der Stadt Pforzheim nicht eröffnet. Dokumente, die der Schriftform genügen müssen, d. h. mit einer persönlichen Unterschrift zu versehen sind, sind daher in Papierform vorzulegen.
- Ein Zugang für elektronische Post im Sinne von § 3a LVwVfG wird nur für solche Verfahren eröffnet, die gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie (§ 71e LVwVfG) oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können.
Der Zugang erfolgt in diesen Fällen über das Service-Portal www.service-bw.de.
Für das Widerspruchsverfahren erfolgt keine Zugangseröffnung
- Dokumente senden Sie uns bitte in den folgenden Formaten zu:
- *.txt (ASCII-Text)
- *.rtf (Rich Text Format)
- *.doc (MS Word)
- *.pdf (Portable Document Format)
- *.jpg, *.jpeg (Joint Photographic Expert Group)
- *.gif (Graphics Interchange Format)
- *.tif (Tagged Image File)
- Andere Dateitypen als die unter Ziffer 4 aufgeführten können aus Gründen der IT-Sicherheit und aufgrund fehlender Verarbeitungsmöglichkeiten nicht akzeptiert werden; ausführbare Dateianhängen werden von unserem Mailclient automatisch blockiert.
- E-Mails werden inklusive Anhängen nur mit einer Größe von maximal 1,5 MB akzeptiert. Komprimierte Dateianhänge können nur im ZIP-Dateiformat (Endung: *.zip) weiterverarbeitet werden.
- E-Mails an ungültige E-Mailadressen der Stadt Pforzheim und E-Mails, deren Größe die zulässigen Werte überschreitet, werden automatisiert zurückgewiesen. An den Absender der nicht zustellbaren E-Mail wird eine E-Mail mit der entsprechenden Fehlerinformation zugestellt.
- Beim Empfang von E-Mails werden diese automatisiert in Hinsicht auf Spam- und Sicherheitsgesichtspunkte untersucht. Dabei kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung oder auch zur Nichtzustellung von E-Mails kommen. Bei Nichtzustellung erfolgt keine Benachrichtigung des Empfängers oder des Absenders. Sollten Sie daher Zweifel haben, ob Ihre E-Mail an die Stadtverwaltung zugestellt wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem beabsichtigten Empfänger auf.
- Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Pforzheim davon aus, dass die weitere Kommunikation in dieser Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.