
Mit der Aufnahme des künstlerischen Nachlasses des 2021 verstorbenen Künstlers Dean Glandon in den städtischenBestand wurde der Ruf nach einer Neuauflage der ARTOTHEK wieder lauter. Daher hat sich das Kulturamt zusammen mit Kuratorin Regina M. Fischer entschlossen, Kunstinteressierten wieder die Möglichkeit zu bieten, ihr Lieblingswerk aus der umfangreichen Kunstsammlung der Stadt Pforzheim auszusuchen und am 20.11.2022 auszuleihen. Das städtischen Kunstmagazin beherbergt zahlreiche Schätze von Künstlerinnen und Künstlern von regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung, die in den Ausstellungen in der Pforzheim Galerie nur bedingt ausgestellt werden können. Zusammen mit einer großen Auswahl an Werken Dean Glandons wurden rund 55 Gemälde, Zeichnungen und kleinformatigen Skulpturen sowie Fotoarbeiten aus städtischem Besitz für die Artothek Reloaded 2022 ausgewählt.
Ausleihbedingungen
LEIHVORGANG
Sie wählen aus der Auswahl an Werken, die das Artothek-Team zusammengestellt hat:
- Sie wählen Ihr Lieblingswerk aus.
- Das Werk wird erfasst und sachgemäß verpackt.
- Die Leihnehmer:innen erhalten einen Leihvertrag.
LEIHGEBÜHR
Die Leihgebühr beträgt pro Werk 50 EURO (Studierende 30 Euro). Pro Haushalt können bis zu drei Werke entliehen werden.
RÜCKGABE
21.05.2023
VERSPÄTETE RÜCKGABE
Sollte ein Werk nicht zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben werden können, muss die Artothek umgehend verständigt werden.
LEIHBEDINGUNGEN
Der Entleiher verpflichtet sich die entliehenen Kunstwerke sachgemäß zu transportieren und zu behandeln. Es dürfen keinerlei Veränderung an den Kunstwerken oder Rahmen vorgenommen werden. Die Rahmen dürfen nicht geöffnet werden. Arbeiten auf Papier, Aquarelle, Grafiken und Zeichnungen dürfen nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden. Die Kunstwerke müssen in der gekennzeichneten Originalverpackung transportiert und zurück gegeben werden. Eventuell auftretende Schäden sind umgehend zu melden. Alle Kunstwerke, die der Artothek zur Verfügung stehen sind durch die Stadt Pforzheim versichert. Die Entleiher haften für vorsätzlich herbeigeführte Schäden.