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Deutsch-Türkische Vereinigung 2010 e. V.

§ 3 Satzung der DTV

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Pflege und Förderung eines besseren harmonischen Zusammenlebens zwischen Deutschen und Türken (Völkerverständigung)

b) Gemeinsame Veranstaltungen, Kurse, Informationen, Ausflüge

c) Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen beider Länder

d) Kulturelle, sportliche Begegnungen