Deutsch-Türkische Vereinigung 2010 e. V.
§ 3 Satzung der DTV
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Pflege und Förderung eines besseren harmonischen Zusammenlebens zwischen Deutschen und Türken (Völkerverständigung)
b) Gemeinsame Veranstaltungen, Kurse, Informationen, Ausflüge
c) Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen beider Länder
d) Kulturelle, sportliche Begegnungen