Rechtsverbindliche Aufnahmekriterien
- Vereinssitz ist in Pforzheim
- Der Verein ist gemeinnützig
- Extremistische Vereine und Vereinigungen, die nach dem Vereinsrecht verboten sind, sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
- Keine Aufnahme rein wirtschaftlich tätiger Vereine
Aufgenommen werden in der Regel nur gemeinnützige, nicht wirtschaftlich tätige Vereine, die satzungsgemäß in den Bereichen Sport, Musik, Kultur, Soziales oder Umweltschutz tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht jedoch nicht!
Wie erhält ein Verein seinen Eintrag ins Vereinsverzeichnis?
Einträge in das Vereinsverzeichnis werden durch beauftragte Vereinsmitglieder selbst vorgenommen. Hierfür können Sie einen externen Portalzugang beantragen, für welchen Sie sich einmalig registrieren müssen. Anschließend können Sie einen Eintrag vornehmen und ihre Angaben jederzeit bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben immer durch das Team der Webkoordination überprüft werden. Erst danach erfolgt eine Freigabe. Dieser Prozess kann 2-3 Werktage in Anspruch nehmen.
Was ist, wenn ein Verein bereits enthalten ist?
Bereits bestehende Einträge können durch neue oder weitere Vereinsmitglieder übernommen werden. Nennen Sie während der Registrierung unter "Verein/ Veranstalter/ Firma" die Institution, für welche Sie Aktualisierungen vornehmen wollen. Geben Sie uns bitte einen zusätzliche Info im Feld "Hinweis".