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Die Europäische Gleichstellungscharta

Alle kommunalen Entscheidungsträger sollen sich zur Gleichstellung von Frauen und Männern bekennen und diese innerhalb Ihres Hoheitsgebiets voranbringen. Das ist das Ziel der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. 

Warum die kommunale Ebene?

Gerade die kommunale Ebene ist ein wesentlicher Ort, wo Demokratie direkt statt findet. Dort wird die Daseinsvorsorge gewährleistet und der städtischen Gesellschaft werden wegweisende Impulse verliehen.

Bereits im Jahr 2006 hat der Rat der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene veröffentlicht.

Worum geht es inhaltlich?

Inhaltlich widmet sich die Charta grundlegenden Ausführungen zur Gleichstellung. Dazu gehören beispielsweise

  • die Feststellung des Grundrechts der Gleichstellung von Frauen und Männern
  • die Rolle und Verantwortung der Politik
  • die Bekämpfung von vielfältigen Diskriminierungen
  • die Einbeziehung der Geschlechterperspektive
  • die Verankerung von Gender Mainstreaming

Es gibt neun vordefinierte Handlungsfelder. Darin sind insgesamt 30 Artikel zur konkreten Umsetzung definiert. Diese erstrecken sich auf kommunalpolitisch relevante Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur, Mobilität, Wirtschaft, Sicherheit.

Einige Bereiche besitzen in Deutschland aufgrund von Bundes- oder Landeszuständigkeiten lediglich teilweise kommunale Relevanz (z. B. Schulwesen, Menschenrechte). Die Regularien der europäischen Charta sind dabei so gestaltet, dass diesen Besonderheiten der Mitgliedsstaaten Rechnung getragen wird. Des Weiteren bleiben Anzahl und Auswahl der gemäß dieser Charta relevanten Themen den einzelnen Kommunen überlassen.