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Wahlbrief

ist entweder rot (bei der Bundestags- und Europawahl) oder gelb (bei den kommunalen Wahlen) und wird für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ausgegeben.

In den roten Umschlag werden gegeben:

  • der Stimmzettelumschlag samt enthaltenem Stimmzettel der Bundestags- beziehungsweise Europawahl
  • der separate weiße Wahlschein

In den gelben Wahlbrief werden gegeben:

  • der Stimmzettelumschlag der kommunalen Wahl samt dem enthaltenen Stimmzettel bzw. den enthaltenen Stimmzetteln.

Der Wahlbrief ist für den Wähler innerhalb Deutschlands portofrei und muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlbüro eingehen, damit er in die Auszählung kommt. In Wahllokalen dürfen Wahlbriefe nicht angenommen oder in die Wahlurne geworfen werden.