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Anlagen zum Haushaltsplan:

sollen Auskunft geben über die Entwicklung der Finanzlage der Gemeinde, ihre wichtigsten Vorhaben und deren Auswirkungen auf die künftige Haushaltswirtschaft sowie über die wirtschaftliche 

Betätigung der Gemeinde. Zu den Anlagen zählen: 

  • der → Vorbericht,
  • eine Übersicht über die → Verpflichtungsermächtigungen,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der → Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,
  • der → Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden → Investitionsprogramm,
  • die → Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der → Sondervermögen,
  • der → Stellenplan.