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Ausgleichsstock

können Gemeinden ihren Haushalt trotz verantwortungsvoller Ausgabenwirtschaft und Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten nicht ausgleichen, erhalten sie von den Ländern besondere → Bedarfszuweisungen. Der Gesamtbetrag dieser Bedarfszuweisungen wird auch Ausgleichsstock genannt.