Zum Inhalt springen
  • Aufgelockerte Bewölkung: 25-50% 6 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Zweckbindung von Einnahmen

auch: zweckgebundene Einnahmen; zur Zweckbindung von Einnahmen ist ein ausdrücklicher Vermerk im Haushaltsplan nötig. Denn nach dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung dürfen Einnahmen nur dann zur Deckung bestimmter Ausgaben zweckgebunden werden, wenn - dies durch Gesetz vorgeschrieben ist (z. B. bei besonderen Schlüsselzuweisungen) oder - sich die Zweckbindung aus der Natur/Herkunft der Einnahme ergibt (z. B. bei Schenkungen).