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Vermögenshaushalt

Bestandteil des Haushaltsplans, in dem alle die Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden, die vermögenswirksam sind.

Zu den Einnahmen des Vermögenshaushalts gehören: 

  • die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, 
  • Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen und aus der Veräußerung von Beteiligungen, 
  • Entnahmen aus Rücklagen, 
  • Tilgungszahlungen für Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Vermögenshaushalts gewährt 
  • hat und aus Kapitaleinlagen für → Eigenbetriebe und → Zweckverbände. 
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (auch Spenden), 
  • Anliegerbeiträge u. ä. Entgelte, 
  • Einnahmen aus Kreditaufnahmen und inneren Darlehen. 

Zu den Ausgaben des Vermögenshaushalts gehören: 

  • die Tilgung von Krediten und die Rückzahlung innerer Darlehen, 
  • Kreditbeschaffungskosten, 
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken/grundstücksgleichen Rechten und beweglichen Sachen, 
  • Bauinvestitionen, 
  • Kapitaleinlagen bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden sowie Beteiligungen, 
  • Gewährung von Darlehen an Dritte (nur falls diese Gemeindeaufgaben erfüllen), 
  • Investitionsförderungsmassnahmen bzw. Zuschüsse und Zuweisungen an Dritte (zur Finanzierung 
  • von Investitionen), 
  • die Zuführung zu Rücklagen, 
  • die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, 
  • die Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und die - Verpflichtungsermächtigungen. 

Das Gegenstück zum Vermögenshaushalt ist der → Verwaltungshaushalt.