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Subventionen

finanzielle Leistungen an Dritte aus öffentlichen Mitteln. Sie sind i. d. R. auf kommunaler Ebene nicht zulässig. Möglich ist aber eine Veräußerung von Vermögensgegenständen unter dem vollen Wert, falls die Gemeinde damit z. B. das Ziel des sozialen Wohnungsbaus verfolgen möchte.