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Satzung

,,Ortsgesetz", in dem die Gemeinde in verbindlicher Form bestimmte Rechte und Pflichten begründen kann. Satzungen müssen, nachdem sie im Rat beschlossen wurden, öffentlich bekannt gemacht und ggf. von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Zu den ,,Pflicht"-Satzungen gehört z. B. die jährlich zu erlassende Haushaltssatzung.