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Pflichtaufgaben

können den Gemeinden per Gesetz zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben auferlegt werden. Man unterscheidet weisungsfreie Pflichtaufgaben (hier ist nur das ,,Ob" vorgeschrieben, das ,,Wie" kann die Gemeinde entscheiden, z. B. Bau und Unterhalt von Schulgebäuden, Müll und Abwasserbeseitigung) und weisungsgebundene Pflichtaufgaben (hier ist das ,,Ob" und das ,,Wie" vorgeschrieben, z. B. Einwohnermeldeamt, Durchführung von Wahlen).