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Kalkulatorische Kosten

Kosten, die in dem betreffenden Haushaltsjahr nur kalkuliert, also nicht tatsächlich zu Ausgaben werden, bzw. Kosten, die betragsmäßig vom tatsächlichen Aufwand abweichen. Für → kostenrechnende Einrichtungen schreibt das kommunale Haushaltsrecht eine angemessene Veranschlagung der Abschreibungen und der Kapitalverzinsung im Verwaltungshaushalt vor.