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Jahresabschluss

ist zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres für die kommunalen → Eigenbetriebe sowie für kommunale Krankenhäuser anzufertigen. Bestandteile sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung und der Bericht über die Unternehmenssituation. Laut Gemeindehaushaltsverordnung sind die Jahresabschlüsse dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.