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Hebesätze

werden von den Gemeindevertretern beschlossen und in der → Haushaltssatzung (seltener: in einer gesonderten Realsteuersatzung) festgeschrieben als Steuersätze für die → Realsteuern (→ Grundsteuer, → Gewerbesteuer). Das Hebesatzrecht gilt als wichtiger Bestandteil der kommunalen Autonomie.