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Gewerbesteuer

zählt wie die → Grundsteuer zu den → Realsteuern. Steuergegenstand sind Gewerbebetriebe (keine landwirtschaftlichen Betriebe, keine freien Berufe), deren objektive Ertragskraft und das in ihnen arbeitende Kapital. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen, wobei Bund und Länder mit einer Umlage von z. Z. ca. 15% am Gewerbesteuer-Aufkommen beteiligt werden.

Besteuerungsgrundlage sind der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: zunächst werden die Gewerbeertragsteuer (=Gewerbeertrag x Steuermesszahl (5%) minus Freibetrag) und die Gewerbekapitalsteuer (=Gewerbekapital x Steuermesszahl (2 o/oo) minus Freibetrag) addiert zu einem einheitlichen Steuermessbetrag. Dieser einheitliche Steuermessbetrag wird dann von der Gemeinde mit einem von ihr festgesetzten Hundertsatz (Hebesatz) multipliziert und als Gewerbesteuer erhoben.