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Fehlbetrag

entsteht, falls in der → Jahresrechnung bzw. beim Vollzug des Haushalts die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Selbst bei ausgeglichenem Haushaltsplan kann durch das Ausbleiben von erwarteten Einnahmen oder durch → über und außerplanmäßige Ausgaben ein Fehlbetrag (sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt) zustande kommen. Ist dieser erheblich, muss eine → Nachtragssatzung erlassen werden, um den Haushalt auszugleichen.