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Oberbürgermeisterwahl

Wann wird gewählt?

  • Zuletzt: 7. Mai 2017
  • Amtszeit: 8 Jahre

Wer wird gewählt?

Oberbürgermeister/in der Stadt Pforzheim

Welche Funktion hat der/ die Oberbürgermeister/ in?

  • Chef/in der Verwaltung
  • Vorsitzende/r des Gemeinderats
  • Repräsentation der Gemeinde
  • Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse
  • Zuständig für Geschäfte der laufenden Verwaltung und weisungsgebundene Aufgaben
  • Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Pforzheim ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Pforzheim innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
die

  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind,
  • am Wahltag das 25., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • nicht vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wie kann man gewählt werden?

  • Bewerbungen können ab dem Tag nach erfolgter Stellenausschreibung eingereicht werden
  • Ende der Einreichungsfrist geht aus der Stellenausschreibung hervor
  • Bewerber müssen 150 Unterstützungsunterschriften einreichen (dies gilt nicht für den/die derzeitige/n Oberbürgermeister/in der/die sich um die Wiederwahl bewirbt)
  • Bewerbung wird vom Gemeindewahlausschuss geprüft und ggf. zugelassen

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige und
Unionsbürger, die

  • ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monate in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • ihren Hauptwohnsitz zwar noch keine drei Monate in Pforzheim haben, aber innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind, können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wie wird gewählt?

  • Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
  • Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
  • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Für die Wähler besteht zudem eine positive Kennzeichnungspflicht.
  • Es findet Mehrheitswahl statt.
  • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.