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Bundestagswahl

Wichtiger Hinweis zum Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen

Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.

Das Wahlamt der Stadt Pforzheim ist bereits intensiv mit den Vorbereitungen befasst. Von Seiten des Bundes wurden nun auch die verkürzten Fristen formal festgesetzt:

Damit ergibt sich für den Wahlkreis Pforzheim folgende Zeitschiene:

20. Januar 2025: An diesem Tag endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.

24. Januar 2025: Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

27. Januar 2025: Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen endet.

30. Januar 2025: Der Landeswahlausschusses entscheidet über eventuell eingegangene Beschwerden.

Diese Zeitschiene bedeutet, dass der Druck der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 nach der Sitzung des Landeswahlausschusses freigegeben werden kann.

Die Stimmzettel werden frühestens im Laufe der Woche von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar, zur Verfügung stehen. Daraus folgt der wichtige Hinweis für alle Wahlberechtigten, dass nur zwei bis zweieinhalb Wochen für den Versand der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf zur Verfügung stehen.

Wann wird gewählt?

  • Nächster Wahltermin: Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.
  • Wahlperiode: 4 Jahre

Wer wird gewählt?

  • Die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags

Was ist der Bundestag?

  • Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland
  • Eines der fünf Verfassungsorgane
  • Sitz: in Berlin
  • Mitglieder: derzeit 709 Abgeordnete (davon 46 Überhangmandate, 65 Ausgleichsmandate)
  • Derzeit bestehend aus 6 verschiedenen Parteien
  • Aufgaben:
    • Gesetzgebung (teilweise unter Mitwirkung des Bundesrats)
    • Beschluss des Bundeshaushalts
    • Kreationsfunktion (z.B. Wahl des Bundeskanzlers)
    • Parlamentarische Kontrolle
    • Öffentlichkeitsfunktion
  • Weitere Informationen unter:

    http://www.bundestag.de

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hinweis für Auslandsdeutsche

Auch Deutsche, welche sich am Wahltag im Ausland aufhalten, sind berechtigt, an der Wahl teilzunehmen,

  • sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Diese sogenannten „Auslandsdeutschen“ können in diesem Falle einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen; dieser Antrag kann auf der Homepage www.bundeswahlleiter.de  heruntergeladen werden und ist an die Gemeinde der letzten Inlandsadresse zu senden.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • deren Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht durch Richterspruch aberkannt wurden.

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige,

  • die ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Es sei denn, der Hauptwohnsitz wird in einem gewissen Zeitraum vor der Wahl (Fristen werden noch bekannt gegeben) angemeldet; in diesem Fall ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Personen, die sich nach der oben genannten Frist (circa 3 Wochen vor der Wahl) in Pforzheim mit dem Hauptwohnsitz anmelden, sind nach wie vor in ihrer alten Gemeinde wahlberechtigt und dort im Wählerverzeichnis geführt.
  • die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten. (Wenn noch nie ein Wohnsitz im Bundesgebiet bestand, an die engst verbundene Gemeinde.)

    Informationen finden Sie hier

Bitte beachten Sie die Fristen, sobald diese bekannt sind!

Anfragen bitte nur per E-Mail: wahlen[at]pforzheim.de

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das aktive Wahlrecht auszuüben: entweder durch Wahl am Wahltag im Wahllokal oder per Briefwahl.

Wahl am Wahltag

  • Auf der Wahlbenachrichtigung sind sowohl der Wahlbezirk als auch die genaue Adresse des Wahllokals vermerkt. Sie können Ihr Wahlrecht lediglich in diesem Wahllokal ausüben, da Sie nur in diesem Wählerverzeichnis aufgelistet sind.
  • Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal
  • Es wird unterschieden zwischen Erststimme und Zweitstimme.
  • Jeder Wähler hat bei der Erst- und Zweitstimme je 1 Stimme zu vergeben.
  • Es findet Verhältniswahl statt.
    Mit der Erststimme wählt man einen Wahlkreis­be­wer­be­r*in. Derjenige Bewerber mit den meisten Erst­stim­men im Wahlkreis (relative Mehr­heits­wahl) ist direkt in den Bun­des­tag gewählt.

    Mit der Zweit­stimme wird die Landes­liste einer Partei gewählt. Die Zweit­stimme entschei­det somit über die Sitzver­tei­lung der ver­schie­de­nen Parteien im Bundestag insgesamt (Verhält­nis­wahl).

    Insgesamt findet eine perso­na­li­sierte Verhält­nis­wahl statt.

  • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.