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Katzenschutzverordnung

Ab dem 6. April 2025 gilt im gesamten Stadtgebiet die Katzenschutzverordnung.

Das Ziel der Verordnung ist, die unkontrollierte Vermehrung und damit auch das Leiden der Katzen einzudämmen.

Fragen und Antworten (FAQs)

Warum hat Pforzheim eine Katzenschutzverordnung erlassen?

Die Stadt Pforzheim möchte mit der Katzenschutzverordnung erreichen, dass das Leid freilebender/streunender Katzen nachhaltig reduziert wird, indem die unkontrollierte Vermehrung dieser oft unversorgten, häufig kranken oder verletzten Tiere eingedämmt wird.

Freilebende Katzen sind entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen sowie deren Nachkommen. Im Gegensatz zu Wildtieren sind freilebende Katzen nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst. Die Tiere sind oft krank, verletzt oder unterernährt. Mit steigender Anzahl an freilebenden Katzen nimmt deswegen auch das Tierleid dieser Katzen zu.

Eine Vermehrung der freilebenden Katzen findet untereinander aber auch mit unkastrierten freilaufenden Halterkatzen statt, sodass auch durch diese Katzen die Anzahl der freilebenden Katzen steigt.

Ab wann gilt die Katzenschutzverordnung der Stadt Pforzheim?

Die Katzenschutzverordnung in Pforzheim gilt ab dem 6. April 2025.

Gilt die Verordnung in der gesamten Stadt oder nur in bestimmten Gebieten?

Ja, die Verordnung gilt flächendeckend im gesamten Gemarkungsgebiet Pforzheim

Was wird in der Katzenschutzverordnung der Stadt Pforzheim geregelt?

Mit Erlass der Katzenschutzverordnung wurde festgelegt, dass sämtliche freilaufende Halterkatzen kastriert, mittels Mikrochips oder Ohrtätowierung dauerhaft gekennzeichnet und bei den Haustierregistern Tasso e.V. oder Findefix registriert werden müssen.

Freilebende Katzen werden von Beauftragten der Stadt Pforzheim eingefangen, kastriert, mittels Mikrochips oder Ohrtätowierung dauerhaft gekennzeichnet und bei den Haustierregistern Tasso e.V. oder Findefix registriert.

Gilt die Katzenschutzverordnung ausnahmslos für alle Katzen?

Die Katzenschutzverordnung gilt nur für freilaufende Halterkatzen, d.h. Katzen mit unkontrolliertem Auslauf.

Ich habe eine Freigängerkatze, was muss ich jetzt tun?

Ist Ihre Katze kastriert, gekennzeichnet und bei Tasso oder Findefix registriert? Dann müssen Sie nichts weiter tun.

Andernfalls vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin bei Ihrem Tierarzt zur Kastration und Kennzeichnung.

Nach erfolgter Kennzeichnung registrieren Sie Ihre Katze bei Tasso oder Findefix.

Wie und wo muss ich meine Katze registrieren lassen?

Nachdem Ihre Katze mittels Transponder oder Ohrtätowierung bei einem Tierarzt gekennzeichnet wurde, muss diese von Ihnen bei einem der beiden folgenden Anbieter gekennzeichnet werden:

TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.

Otto-Volger-Str. 15
65843 Sulzbach/Ts.

www.tasso.net

Deutscher Tierschutzbund e.V.

FINDEFIX - Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10
53129 Bonn

www.findefix.com

Die Registrierung bei beiden Organisationen ist kostenlos.

Kann ich meine Katze auch wo anders registrieren?

Die Registrierung bei Tasso oder Findefix ist verpflichtend. Zusätzlich kann Ihre Katze bei weiteren Anbietern registriert werden.

Warum ist eine Registrierung wichtig?

Falls Ihre Katze während des Freigangs entläuft, kann sie so ihrem Besitzer zugeordnet werden. Die Unterscheidung zwischen einer freilaufenden Halterkatze und einer freilebenden Katze kann so schnell getroffen werden.
 

Was ist der Unterschied zwischen freilebenden Katzen und freilaufenden Halterkatzen?

Eine freilebende Katze ist eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird.
Eine freilaufende Halterkatze ist eine von einem Menschen gehaltene Katze, der unkontrolliert freier Auslauf gewährt wird.
 

Ab wann muss ich meine Katze kastrieren, wenn Sie freien Auslauf bekommen soll?

Sobald Ihre Katze fortpflanzungsfähig ist und freien Auslauf erhalten soll, muss diese vorher kastriert werden. Katzen sind ab einem Alter von 5 Monaten geschlechtsreif und damit fortpflanzungsfähig. 

Ich weiß nicht, ob meine Katze mit einem Mikrochip gekennzeichnet und/oder registriert ist.

Ob ihre Katze einen implantierten Mikrochip hat, kann Ihr Tierarzt feststellen.

Ob Ihre Katze bereits registriert ist, können Sie bei Tasso oder Findefix erfragen.

Wie kann ich nachweisen, dass meine Katze kastriert ist?

Die Kastration kann mittels Rechnung oder Bestätigung vom Tierarzt nachgewiesen werden. 
 

Was passiert, wenn ich den Regelungen nicht nachkomme?

Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Halterkatzen kann angeordnet und mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Sämtliche Kosten und Gebühren werden Ihnen als Halter/in in Rechnung gestellt.
 

Was passiert mit einer eingefangenen freilebenden Katze?

Freilebende Katzen werden von Beauftragten der Stadt Pforzheim eingefangen, zum Tierarzt gebracht und hier kastriert, mittels Mikrochips oder Ohrtätowierung dauerhaft gekennzeichnet und bei den Haustierregistern Tasso oder Findefix registriert. Danach werden die Tiere vermittelt oder wieder in ihr Revier zurückgebracht.
 

Was passiert, wenn meine nicht kastrierte Wohnungskatze versehentlich entlaufen ist?

Wenn Ihre entlaufene Wohnungskatze aufgegriffen wird und Sie in den kommenden 48 Stunden nicht als Halter oder Halterin ermittelt werden können, darf die Stadt Pforzheim das Tier auf Ihre Kosten kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Katze kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit Sie schnell als Halter oder Halterin identifiziert werden können und so eine ungewollte Kastration verhindert werden kann.
 

Darf meine Katze nach der Kastration direkt wieder nach draußen?

Wenden Sie sich hierbei an Ihren Tierarzt. Grundsätzlich ist es empfehlenswert Ihr Tier einige Zeit nach der OP bis zum Verheilen der Wunde zu Hause zu behalten.
 

Kann ich meine Katze nur stundenweise rauslassen, um die Regelung zu umgehen?

Nein, die Verordnung gilt unabhängig von der Dauer des Freigangs.
 

Gilt die Katzenschutzverordnung auch für Besucher, welche Ihre Katze vorübergehend im Stadtgebiet Pforzheim halten?

Ja, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt auch für Besucher, wenn der Katze auf Besuch unkontrollierter Freigang gewährt wird.