Sie haben Probleme mit den Energiekosten?
Inhalt
Wenn Sie Rückstände bei den Stadtwerken haben, werden die Rückstände unter Umständen von dem für Sie zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Wenden Sie sich bitte unverzüglich an folgende Stellen:
- an den/die zuständige Sachbearbeiter/in beim Jobcenter Pforzheim, wenn Sie Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") sind.
- an das Jugend- und Sozialamt Pforzheim , Sachgebiet "Existenzsicherung", Zehnthofstr. 10-12, wenn Sie Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind.
- an das Jugend- und Sozialamt Pforzheim, Sachgebiet "Existenzsicherung", Zehnthofstr. 10-12, wenn Sie keine der o.g. Sozialleistungen erhalten.