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Anmeldung zur Kindertagesbetreuung (KITA) - Zentrale Vormerkung

Für Kinder von 0-6 Jahren in Krippen und Kindergärten, der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TaPiR) sowie freien Horten in Pforzheim 

Für alle Kindertagesstätten in Pforzheim gibt es eine zentrale Kita-Vormerkliste

Zur zentralen KITA-Vormerkliste

Wenn Sie keine Möglichkeit haben das Internet für Ihre Anmeldung zu nutzen, wenden Sie sich bitte an das Jugend- und Sozialamt.

Aktuelles Anmeldeverfahren

Das kommende Betreuungsjahr 2024/2025 beginnt am 1. September 2024 und endet am 31. August 2025. 

Zu beachten:

  • Anmeldungen bis 28.02.2024 sind ausschließlich für das Betreuungsjahr 2024/2025 über die  Zentralen Vormerkliste möglich
  • Es gibt keine Wartepunkte für eine frühere Anmeldung für folgende Betreuungsjahre
  • Sperrzeit: Im März 2024 sind keine Anmeldungen möglich, da die Leitungen diese bearbeiten
  • Daten der Anmeldung müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Insbesondere Adress- und Kontaktdaten
  • Bescheinigungen der Berufstätigkeit (nicht älter als 12 Monate) etc. müssen zeitnah per Mail an die Vormerkstelle geschickt oder direkt selbst in der Vormerkliste hochgeladen werden  
  • Eine Zu- oder Absage erhalten Sie im Frühjahr 2024 (Absage durch die Vormerkstelle & Zusage direkt von der Einrichtungsleitung)
  • Eine Absage bedeutet, dass Ihr Kind aktuell keinen Platz erhält. Dies kann sich aber über das Jahr ändern, unabhängig von der jährlichen Platzvergabe
  • Hat Ihr Kind einen Platz, Sie möchten die Einrichtung aber wechseln, muss ein Wechselantrag in der Zentralen Vormerkliste gestellt werden

Bei Rückfragen oder für Terminvereinbarungen melden Sie sich per Mail oder telefonisch zu den untenstehenden Sprechzeiten.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig.

Punktesystem zur Vergabe von Kitaplätzen

Im Januar 2020 hat die Stadt Pforzheim das Punktesystem zur Vergabe von Plätzen in Pforzheimer Kindertagesstätten umgestellt.

Grundsätzlich gilt: Die Punkte werden nach Alter des Kindes und dem Bedarf der Eltern (z. B. Berufstätigkeit) vergeben und nicht nach Wartezeit.

Basispunkte in Kindergarten und Krippe

Kindergartenkinder erhalten bei der Anmeldung entsprechend ihres Anmeldealters (3, 4, 5 Jahre oder älter) 30, 40 oder 50 Basispunkte. 

Krippenkinder (U3) erhalten einheitlich bei der Anmeldung für eine Betreuung 10 Basispunkte
Wird das Kind im Laufe des nächsten Kitajahres 3 Jahre alt, ist eine Anmeldung des Kindes für den Kindergarten notwendig, auch wenn sich das Kind bereits in einer Krippen Betreuung befindet.

Zusatzpunkte

Zusätzlich zu den Basispunkten werden sowohl bei Krippen- als auch bei Kindergartenkindern berücksichtigt:

3 Zusatzpunkte

Kinder alleinerziehender Elternteile, die erwerbstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie z. B. Ausbildung, Studium, Jobcentermaßnahmen, die direkt auf den Berufs(wieder)einstieg zielen.

2 Zusatzpunkte

Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind oder sich in den bereits oben genannten Lebensituationen befinden.

1 Zusatzpunkt

  • Bei einem SGB II-Bezug beider Elternteile oder eines alleinerziehenden Elternteils.
  • Kinder, deren ältere Geschwister bereits in einer Einrichtung betreut werden.

20 Zusatzpunkte bei Übergang einer U3-Betreuung in eine Ü3-Betreuung

Kinder, die bereits mindestens 12 Monate im U3-Bereich (Kinderkrippe, TaPiR oder Tagespflege) betreut werden, bekommen zum Wechsel in den Kindergarten einmalig an ihrem 3. Geburtstag 20 Zusatzpunkte. Mit dieser Regelung soll ein direkter Übergang von einer bereits in Anspruch genommener U3-Betreuung in eine weiterführende Ü3-Betreuung gewährleistet werden, um dem Bedarf, wie es die Berufstätigkeit der Eltern sein kann, gerecht zu werden. Lehnen die Eltern hingegen diesen angebotenen Platz ab, verfallen die Zusatzpunkte.

 

 

Formular zum Nachweis der Berufstätigkeit

Formular zum Nachweis der Betreuung in Kindertagespflege

Formular zum Nachweis der Betreuung in einer auswärtigen Krippe