Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Mit den Neuregelungen im Pflegezeitgesetz sowie im Familienpflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Danach erhalten Beschäftigte seit dem 01.01.2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um Angehörige trotz Berufstätigkeit angemessen pflegen zu können. Einzelheiten zu diesen Neureglungen, Anspruchsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zu diesem Thema können im aktuellen Flyer „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgelesen werden.

Pflegetelefon: schnelle Hilfe für Angehörige
Über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erhalten Sie rund um das Thema "Pflege und Hilfe im Alter" Beratung und Unterstützung. Die Serviceeinrichtung ist unter der Rufnummer 030 201 79131, montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung eine schriftlich Willenserklärung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können, stehen drei Instrumente zur Verfügung:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Nähere Informationen und Formulare erhalten Sie bei
der Landesärztekammer Baden-Württemberg und
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.