Informationen zum Umgangsrecht
Inhalt
Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen, und zwar unabhängig davon, ob diese sorgeberechtigt sind.
Entsprechend sind die Eltern zu Umgang mit dem Kind/den Kindern verpflichtet. Auch Großeltern, Geschwister, frühere Stiefelternteile und andere Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.
Betreuter Umgang
Sind die Elternteile hinsichtlich des Umgangsrechts zerstritten oder ordnet das Familiengericht einen begleiteten "Umgang" an, kann ein sogenannter "Betreuter Umgang" stattfinden. Dies bedeutet, dass Besuchskontakte nur in Gegenwart eines mitwirkungsbereiten Dritten statt finden. In Pforzheim wird der beschützte Umgang vom Kinderschutzbund durchgeführt. Die Eltern müssen dazu einen Antrag beim Jugend- und Sozialamt stellen.
Beratungsanspruch
Eltern haben Anspruch auf Beratung bei all diesen Fragen z. B. hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes zur Regelung der elterlichen Sorge oder bei der Ausgestaltung des Umgangsrechtes.
In folgenden Institutionen können Sie sich beraten lassen:
Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt
Östliche Karl-Friedrich-Straße 2-4
75175 Pforzheim
Abteilung Soziale Dienste
07231 39-1415
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien
Melanchthonhaus
Baumgäßchen 3
75172 Pforzheim
07231 28170-0
Pro Familia
Beratungsstelle Pforzheim
Parkstraße 19 - 21
75175 Pforzheim
07231 6075860