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Diese Informationsübersicht richtet sich gezielt an Mütter, die bei der Geburt ihres Kindes mit dem Kindsvater nicht verheiratet sind.
Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Unverheiratete Eltern können auf übereinstimmende Erklärung (Sorgeerklärung) hin das Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen.