Rechtliche Informationen für Eltern
Inhalt
- Namensrecht
Bei verheirateten Eltern, die einen gemeinsamen Ehename führen, erhält das Kind den Ehenamen der Eltern. Ist die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt alleinsorgeberechtigt, so erhält das Kind den Namen, den die Mutter führt, als Geburtsnamen.
- Sorgerechtsregelung
Zunächst ist die gemeinsame elterliche Sorge der gesetzliche Regelfall bei verheirateten Eltern. Für unverheiratete Eltern gilt diese Regelung entsprechend, sofern sie eine Sorgeerklärung abgegeben haben.
- Umgangsrecht
Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen, und zwar unabhängig davon, ob diese sorgeberechtigt sind.
- Infos für unverheiratete Eltern
Informationsseiten für unverheiratete Mütter und Väter mit Hinweisen zu den Themen Vaterschaft und Sorgeerklärung.
- Vormundschaft
In Einzelfällen steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu. Die Vormundschaft kann durch das Familiengericht auch auf das Jugend- und Sozialamt übertragen werden.
- Beurkundungen
Einige Beurkundungen können beim Jugend- und Sozialamt kostenfrei ausgestellt werden.