Heimhilfe (Hilfe zur stationären Pflege)
Inhalt
Soweit eigene Einkünfte bzw. Vermögen und das Pflegegeld der Pflegekassen für die Pflege im Heim nicht ausreichen, können Sie beim Jugend- und Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Bei Pflegeheimunterbringung ist vorrangig ein Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen und - falls nicht bereits vorhanden - die Zuerkennung einer Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie direkt beim Jugend- und Sozialamt.
Broschüre "Hilfe zur Pflege"
broschuere hzp 2018-cd.pdfHilfe zur Pflege zu Hause und in Pflegeheimen - Ein Ratgeber für Pflegebedürftige, Angehörige und Heime3 MB
Antragsformular
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XIIDiesen Antrag können Sie ausdrucken und ausfüllen; dann zu uns mitbringen.321 KB