Diese finanzielle Leistung können Personen beantragen, die als Verfolgte von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Wenn eigene Einkünfte, Vermögen und das Pflegegeld der Pflegekassen für die Betreuung im Pflegeheim nicht ausreichen, können Sie beim Jugend- und Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen.