Durch Corona bedingt hat meine Familie sehr viel weniger Geld in diesem Jahr als noch 2019, als wir beide vollzeitbeschäftigt waren. Ich hatte in diesem Jahr Kurzarbeitergeld, mein Mann war zeitweise arbeitslos.
Sofern Ihr Familieneinkommen 10% niedriger ist als im Jahr 2019 gehen Sie wir folgt vor: Sie füllen die Selbstauskunft mit den Daten für 2020 aus und reichen die Gehaltsabrechnungen ab Januar 2020 bis jetzt ein.
Wieso ist die Einkommensberechnung anders als bei der Steuererklärung?
Die Steuererklärung hat ein vollkommen anderes Ziel als die Einkommensermittlung für Kitabeiträge. Für die Erfassung eines maßgeblichen Einkommens für den Kitabeitrag sollen insbesondere Geschwister (genauer gesagt die Anzahl der in der Familie lebenden kindergeldberechtigten Kinder) berücksichtigt werden. Ihr maßgebliches Einkommen in Bezug auf Kostenbeiträge in der Kinderbetreuung ist daher zum Beispiel ein anderer Betrag als in der Steuererklärung, aber auch ein anderer als bei Unterhaltspflicht.
Kann ich nicht einfach meine Lohnsteuerbescheinigung, die man im Januar/Februar bekommt einreichen statt der Gehaltsabrechnungen?
Nein, denn aus dieser ergeben sich nicht alle relevanten Einkommensbestandteile im Detail, z.B. Schichtzuschläge. Letztere gehören aber ebenfalls zum maßgeblichen Einkommen.
Der Bruttoverdienst ist das Bruttogehalt einschließlich aller tariflichen und außertariflichen Leistungs-, Sozial- und sonstigen Zulagen und Zuschlägen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge, steuerfreie Zulagen, private Pkw-Nutzung etc., unabhängig davon ob diese steuerpflichtig und/oder sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Nicht zum Einkommen zählen nur die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen privaten Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, wenn diese gewährt werden, weil die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung überschritten wurde und der Arbeitnehmer sich freiwillig versichert hat.
Wieso muss ich beim Kinderfreibetrag nur 2 eintragen, ich habe doch drei Kinder.
Es geht nicht um den Freibetrag des Steuerrechts. Bei der Feststellung des maßgeblichen Einkommens geht es darum zu sagen: für das Kind X soll ein Kostenbeitrag erhoben werden. Jedes weitere Kind wirkt mit 12,5% bzw. 8000€ einkommensmindernd. Es geht also, wenn Sie so wollen, um einen Geschwisterbonus.
Die Kinder meiner Freundin sind in einer anderen Kindertageseinrichtung als meine. In Ihrem Hort muss man die Bescheinigungen nicht im Hort abgeben, sondern online beim Träger. Wieso ist das bei meinen Kindern anders?
Es gibt unterschiedliche Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Pforzheim. Diese sind unterschiedlich groß und haben unterschiedliche Verwaltungsstrukturen. Sie können davon ausgehen, dass jeder Träger versucht hat eine Lösung zu finden, die sowohl familienorientiert als auch im Ablauf machbar ist. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Angaben, die Ihre Einrichtung/Ihr Träger im Elternbrief macht.
Wir haben zwei Kinder. Kann ich für beide gleichzeitig die Selbstauskunft ausfüllen?
Sie benötigen für beide Kinder je eine Selbstauskunft. Das liegt daran, dass für beide Kinder (selbst bei gleichem Alter, gleichem Modul in der gleichen Kindertageseinrichtung) separat die Gebühren berechnet werden. Es gibt rechtlich gesehen keinen „Familienbeitrag“, nur einen individuellen Kostenbeitrag für ein individuelles Kind.
Wann erfahre ich, wie viel ich bezahlen muss?
Wenn Sie die Selbstauskunft online ausgefüllt, mit Anhängen versehen und abgeschickt haben erhalten Sie nach dessen Bearbeitung den Bescheid zum maßgeblichen Einkommen. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post einreichen- bitte beachten Sie die Angaben dazu im Elternbrief.
Sobald Sie von der Einkommensberechnungsstelle die "Bescheinigung des maßgeblichen Einkommens zur Berechnung Ihres Kindertageseinrichtungsbeitrages" bzw. Ihres "Kostenbeitrags für die Kindertagespflege" erhalten, geben Sie diese in der Einrichtung ab, die ihr Kind besucht bzw. beim Träger dieser Einrichtung. Beachten Sie hier unbedingt die Informationen im Elternbrief, der die Vorgehensweise detailliert beschreibt.
Was passiert, wenn ich bis zum 31.12.2020 noch keine Nachricht habe, wie viel ich bezahlen muss?
Es ist möglich, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie die Beitragsfestsetzung etwas verzögert. Ihre Kinderbetreuungseinrichtung/ Ihr Träger wird Ihnen dazu im Dezember mitteilen, wie das Vorgehen in diesem Fall ab Januar 2021 ist.
Reicht es aus, wenn ich nur eine Gehaltsabrechnung (z.B. Dezember 2019) abgebe? Eigentlich hat sich während des Jahres bei mir nichts geändert.
Es gibt Gehaltsabrechnungen, die generell keine kumulierten Werte ausweisen. Das ist abhängig vom Arbeitgeber. In diesem Fall müssen die Eltern alle 12 Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr 2019 zur Verfügung stellen, aus denen dann die Gesamtsumme ermittelt werden kann. Achten Sie also bitte darauf, ob auf Ihrer Dezemberabrechnung kumulierten Werte zu sehen sind- wenn nicht, reichen Sie bitte alle 12 Monate ein.
In der Selbstauskunft werden die Kinder zum Stichtag erfasst. Ich bin aber gerade schwanger, d.h. die Kinderzahl verändert sich bald.
Wenn ein Kind geboren wird ist das für Familien, die ohnehin kostenbefreit sind, ein schönes Familienereignis ohne Einfluss auf die Betrachtung der Kostenbeitragssituation.
Familien, die Beiträge zahlen, können mit dem ab November online nutzbaren Beitragsrechner prüfen, inwiefern sich das maßgebliche Einkommen dadurch ändern wird. Sofern es 10% niedriger als das bereits festgestellte maßgeblichen Einkommen ist, reichen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde) bei den Kolleg*innen der Einkommensfeststellung ein, damit ein neues maßgebliches Einkommen festgelegt werden kann. Diese ist wieder die Grundlage der Berechnung des neuen Kostenbeitrags.
Was muss ich machen, wenn sich während des Jahres mein Einkommen verändert (mehr oder weniger)?
Sofern Ihr Einkommen sich um weniger als 10% ändert (siehe Satzung §4 Absatz 9) müssen Sie nichts tun. Hat sich Ihr Einkommen um mindestens 10% vermindert reichen Sie bitte die Änderungen mit entsprechenden Nachweisen bei den Kolleg*innen der Einkommensfeststellung ein, damit ein neues maßgebliches Einkommen festgelegt werden kann. Sie könnten vorab über den ab November online verfügbaren Beitragsrechner prüfen, ob die Änderung zu signifikanten Unterschieden Ihres Beitrags führen wird. Sie haben dann die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob Sie ggf. auch bis zum Ablauf des ersten Kostenbeitragsbescheids warten.
Ich möchte nicht, dass die Einrichtung mein anrechenbares Einkommen erfährt. Wie kann ich vorgehen?
Sie erhalten nach der Selbstauskunft die „Bescheinigung zum maßgeblichen Einkommen“. Diesem ist auf der zweiten Seite die Aufstellung beigefügt, auf der für alle Modul- und Altersvarianten in dieser Einkommensgruppe der Beitrag festgelegt ist. Sofern Sie diesen in der Kinderbetreuungseinrichtung (oder beim Träger- beachten Sie hierzu bitte unbedingt die Angaben in Ihrem Elternbrief) vorlegen wird die Einrichtung Ihr Einkommen nicht sehen.
In wie weit hat die Kinderanzahl (Ü18) Auswirkungen auf die Berechnung? Wem muss ich Volljährigkeit melden?
Wenn die Kindergeldberechtigung während des Beitragszeitraums entfällt, hat dies keine Auswirkungen auf den laufenden Beitrag.
Wie erfährt die Einrichtung über die Dauer des Sozialleistungsbezug? Ist diese auf der Bescheinigung ersichtlich?
Es wird bei der Festsetzung des maßgeblichen Einkommens das Vorjahr betrachtet. Sollte sich Ihre Einkommenssituation im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 10% verschlechtern melden Sie diese Änderung den Kolleg*innen der Einkommensfeststellung. Senden Sie eine Nachricht an einkommensberechnung(at)pforzheim.de mit entsprechenden Nachweisen, damit ein neues maßgebliches Einkommen festgelegt werden kann.
Mein Kind hat nur bis zum 31.12.2020 einen Betreuungsvertrag. Muss ich trotzdem die Selbstauskunft einreichen?
Nein, die neue Gebührenordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Sollten Sie Ihr Kind ab dem 01.01.2021 nicht (mehr) in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreuen lassen, ist dieses Schreiben inkl. sämtlicher Anlagen für Sie bedeutungslos. Von Ihnen ist dann nichts weiter zu veranlassen.
Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einem Haushalt und wir haben beide den Elternbrief bekommen. Müssen wir die Selbstauskunft doppelt ausfüllen?
Sofern Sie mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt wohnen und Sie beide dieses Schreiben erhalten haben, ist es ausreichend, wenn Sie die Selbstauskunft einmal online ausfüllen und mit den entsprechenden Anhängen versehen absenden.
Alternativ können Sie die Unterlagen (die Selbstauskunft bitte von beiden Eltern unterschrieben) per Post einreichen- bitte beachten Sie die Angaben dazu im Elternbrief.
Wir wohnen nicht in Pforzheim, aber unser Kind wird in Pforzheim betreut. Unser Arbeitslosengeld beziehen wir allerdings vom Jobcenter Calw. Bekommen wir von dort auch automatisch so ein Schreiben, dass wir kostenbefreit sind?
Nein, die automatische Versendung gilt nur für die Personen, die vom Jobcenter Pforzheim betreut werden. Bitte füllen Sie die Selbstauskunft aus und senden Sie Ihren Leistungsbescheid des Jobcenters Calw 2019 als Nachweis Ihres Leistungsbezugs im Anhang.
Wir haben eigene Kinder und ein Pflegkind. Muss ich auch für das Pflegekind eine Selbstauskunft ausfüllen?
Nein. Für Pflegekinder müssen ab dem kommenden Jahr von den Pflegeeltern keine Betreuungskosten mehr gezahlt werden.
Sofern Sie versehentlich schon eine Selbstauskunft für ihr Pflegekind eingereicht haben, reicht ein Hinweis per Mail an einkommensberechnung(at)pforzheim.de mit dem Namen des Kindes im Betreff und Bitte um Löschung der eigegangenen Selbstauskunft zu diesem Kind.