Kosten für die Kinderbetreuung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) sowie für die Betreuung in der Kindertagespflege, wird ein Kostenbeitrag nach der Satzung der Stadt Pforzheim erhoben. Das Beitragssystem berücksichtigt das Einkommen und die Kinderanzahl bei der Beitragshöhe. Hier können Sie Ihre voraussichtlichen Betreuungskosten ermitteln und relevante Formulare downloaden:
Bitte beachten Sie unsere geänderten telefonischen Sprechzeiten in der Kalenderwoche 42:
Am Dienstag, den 15.10.2024, findet unser Telefondienst nur in der Zeit von 8.00 - 10.00 Uhr statt.
Am Donnerstag, den 17.10.2024, sind wir telefonisch von 8.00 - 10.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00 - 16.30 Uhr für Sie da.
Ab der Kalenderwoche 43 gelten wieder unsere regulären Sprechzeiten: Dienstag sowie Donnerstag von 8.00 - 10.00 Uhr und nachmittags von 15.00 - 16.30 Uhr. Bei Bedarf können Sie uns jederzeit eine e-Mail schreiben an die Adresse einkommensberechnung(at)pforzheim.de
Onlineformular zur Selbstauskunft
Die Kostenhöhe für Ihren Anteil an den Betreuungskosten orientiert sich an Ihrer Einkommenshöhe. Damit wir Ihr anrechenbares Einkommen genau ermitteln können benötigen wir einige Angaben.
Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Onlineformular:
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63bc0be34091074f6f28576e
Achtung: Ohne Nachweise zu Ihrem Einkommen ist Ihre Selbstauskunft nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig mit den erforderlichen Nachweisen bei.
Welche Nachweise erforderlich sind, ist in der Selbstauskunft neben der Angabe zur Einkunftsart mit dem Hinweis (i) erklärt. Die Lohnsteuerbescheinigung ist als Verdienstnachweis nicht ausreichend.
Informationen zu Kita, Hort, Kern- und Randzeitenbetreuung:
Sie arbeiten und erzielen Einkünfte?
Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)?
Sie erhalten Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz?
Information zu Kindertagespflege:
Information zu Kindertagespflege
Information zu Geschwisterkind Regelung und Höchstbetrag:
Information zu Geschwisterabzug und dem Höchstbeitrag
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass Sie unaufgefordert 8 Wochen vor Auslaufen Ihres Kostenbeitragsschreibens eine neue Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen einreichen müssen. Sofern Ihr Kind neu in der Kindertageseinrichtung/in die Kindertagespflege aufgenommen wird, müssen Sie die Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen 4 Wochen nach Erhalt der Platzzusage einreichen.