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Die neue Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.07.2014 die Änderungen des Schulgesetzes betreffend der Ganztagsgrundschule beschlossen. Das neue Gesetz trat am 01.08.2014 in Kraft.

Eckpunkte:

  • Grundschulen können ab 25 Ganztagsschülern/innen (Betreuung in klassen- und jahrgangsübergreifenden Gruppen) Ganztagsschule werden
  • Grundschulen können in Wahlform oder in verbindlicher Form eingerichtet werden
  • Ganztagsgrundschulen haben an 3 bzw. 4 Wochentagen mit 7 bzw. 8 Zeitstunden ein umfassendes Ganztagsangebot
  • Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger (Stadt Pforzheim)