Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.07.2014 die Änderungen des Schulgesetzes betreffend der Ganztagsgrundschule beschlossen. Das neue Gesetz trat am 01.08.2014 in Kraft.
Eckpunkte:
- Grundschulen können ab 25 Ganztagsschülern/innen (Betreuung in klassen- und jahrgangsübergreifenden Gruppen) Ganztagsschule werden
- Grundschulen können in Wahlform oder in verbindlicher Form eingerichtet werden
- Ganztagsgrundschulen haben an 3 bzw. 4 Wochentagen mit 7 bzw. 8 Zeitstunden ein umfassendes Ganztagsangebot
- Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger (Stadt Pforzheim)