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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Beratung und Unterstützung, Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, Formulare

Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir keine Entscheidungen mehr treffen können. Bedenken Sie, dass auch Ehepartner, Eltern und Kinder eine Vollmacht benötigen, um für volljährige Angehörige etwas verbindlich regeln zu dürfen. Sie können schon heute dafür sorgen, dass in einem solchen Fall eine oder mehrere Person(en) Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie durchsetzen kann / können.

Unser Team hat für Sie Formularsätze einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung entworfen, die sie auf dieser Seite herunterladen können. Für die Formulare übernimmt die Betreuungsbehörde allerdings keine Haftung - wir bitten um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Pforzheim. Bei komplizierten Regelungen, oder wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder einen Notar zu wenden. Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung.

Beratung und Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuern sowie Bevollmächtigten

Betreuer und bevollmächtigte Menschen, die in Pforzheim wohnen, haben Anspruch auf Information und Beratung durch die Betreuungsbehörde.

Unsere Mitarbeiter sind über die sozialen Einrichtungen in Pforzheim und Umgebung informiert und können auch Tipps und Hinweise zur Betreuungsführung, Antragserfordernissen u.a. geben.

Die Betreuungsbehörde ist verpflichtet, Betreuer bei der Unterbringung ihres Klienten in einer geschlossenen Einrichtung zu unterstützen, wenn dies aus einem Beschluss des Vormundschaftsgerichts hervorgeht.

Unterschriftsbeglaubigung auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Gegen eine Gebühr von 10 Euro kann die Betreuungsbehörde die Unterschrift des Vollmachtgebers auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen.