Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, im kommunalen Bereich darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot beachtet und umgesetzt wird. Als zentraler Verfassungsauftrag ist die aktive Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbindlich verankert.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Grundgesetz Artikel 3, Abs.2
Gleiche Chancen, gleiche Behandlung und reale gesellschaftliche Gleichstellung gehören zu den Grundrechten aller Bürgerinnen.
Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte decke ich bestehende Gleichstellungsdefizite und Benachteiligungen von Frauen auf und initiiere Veränderungen. Dabei bin ich sowohl Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin der Bürgerinnen als auch der städtischen Beschäftigten.
Rufen Sie uns an:
- wenn Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- wenn Sie Information und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen
- wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind
- wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen und Organisationen suchen
- wenn Sie eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen wollen
- wenn Sie die Gleichstellungsbeauftragte zu einem Gespräch oder einem bestimmten Thema einladen möchten
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