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Vormundschaft für minderjährige Kinder

Alleiniges Sorgerecht für ein Elternteil

In Einzelfällen steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, wenn

  • die Eltern nicht verheiratet sind und keine Sorgeerklärung abgegeben wurde oder
  • die elterliche Sorge im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auf einen Elternteil allein übertragen wurde oder
  • ein Elternteil verstorben ist

Vormundschaft - wann wird diese erforderlich?

Im Ausnahmefall stellt sich die Frage einer Vormundschaft dann, wenn

  • Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen, seelischen und psychischen Wohl gefährdet sind und Eltern erforderliche soziale Hilfen nicht annehmen, um diese Gefährdung zu beheben, oder
  • Wenn Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge aufgrund von Erkrankung oder weil sie unbekannten Aufenthaltes verhindert sind.

In diesen Fällen ist das Jugend- und Sozialamt verpflichtet, dies dem Familiengericht mitzuteilen.

Entscheidung durch das Familiengericht

Das Gericht entscheidet dann, ob

  • Teile der elterlichen Sorge oder die gesamte elterliche Sorge den Eltern entzogen werden oder
  • Das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt wird.

Die rechtliche Vertretung des Kindes wird bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge von einem Pfleger; bei komplettem Entzug der elterlichen Sorge von einem Vormund wahrgenommen. Steht keine geeignete Person zur Verfügung, die bereit und in der Lage ist, die Pflegschaft oder Vormundschaft zu übernehmen, wird sie auf das Jugend- und Sozialamt übertragen. Das Gericht prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Pflegschaft oder Vormundschaft weiter erforderlich ist.