
Schöffenwahl: Schöffen und Jugendschöffen werden für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind nicht nur Berufsrichter, sondern auch Personen aller Bevölkerungsschichten als Schöffen und Jugendschöffen beteiligt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein; sie ergänzen somit die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter.
Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendschöffen bei Strafsachen von Jugendlichen an den Amts- und Landgerichten mit.
Bewerbungsverfahren 2024 - 2028
Wer kann in Pforzheim Schöffe /Jugendschöffe werden?
Bewerber /-innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Pforzheim wohnen. Sie müssen zudem am ersten Tag der Amtsperiode mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen.
Formulare - Bewerbungsverfahren 2024 - 2028
Interessierte müssen sich bei der Gemeinde bewerben, in der sie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste wohnen.
Bewerbungsfrist für die Vorschlagsliste der Stadt Pforzheim ist der 21.04.2023
PDF-Formulare der Jugend- bzw. Schöffenwahlen
PDF-Formular Jugendschöffen-Wahl
Onlineformulare der Jugend- bzw. Schöffenwahlen
Zuständige Stellen
Schöffen
- Stadtverwaltung Pforzheim
- Geschäftsbereich Gemeinderat
- Schöffenwahl
- Marktplatz 1
75175 Pforzheim
- 07231 39 2799
- 07231 39 2909
Jugendschöffen
- Stadtverwaltung Pforzheim
- Jugend- und Sozialamt
- Jugenschöffenwahl
- Marktplatz 4
75175 Pforzheim
- 07231 39 2097
- 07231 39 2540