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Schöffenwahl

Laufende Amtszeit: 2019 bis 2023 | Bewerbungsverfahren: Amtszeit von 2024 bis 2028

Schöffenwahl: Schöffen und Jugendschöffen werden für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.

In der deutschen Gerichtsbarkeit sind nicht nur Berufsrichter, sondern auch Personen aller Bevölkerungsschichten als Schöffen und Jugendschöffen beteiligt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein; sie ergänzen somit die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter.

Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendschöffen bei Strafsachen von Jugendlichen an den Amts- und Landgerichten mit.

Bewerbungsverfahren 2024 - 2028

Wer kann in Pforzheim Schöffe /Jugendschöffe werden?

Bewerber /-innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Pforzheim wohnen. Sie müssen zudem am ersten Tag der Amtsperiode mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen.

Formulare - Bewerbungsverfahren 2024 - 2028

Interessierte müssen sich bei der Gemeinde bewerben, in der sie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste wohnen.

Bewerbungsfrist für die Vorschlagsliste der Stadt Pforzheim ist der 21.04.2023

PDF-Formulare der Jugend- bzw. Schöffenwahlen

PDF-Formular Schöffenwahl

PDF-Formular Jugendschöffen-Wahl

Onlineformulare der Jugend- bzw. Schöffenwahlen

Online-Formular Schöffenwahl

Online-Formular Jugendschöffen-Wahl

Zuständige Stellen

Schöffen

Stadtverwaltung Pforzheim
Geschäftsbereich Gemeinderat
Schöffenwahl
Marktplatz 1
75175  Pforzheim

Jugendschöffen

Stadtverwaltung Pforzheim
Jugend- und Sozialamt
Jugenschöffenwahl
Marktplatz 4
75175  Pforzheim