Informationen zur Datenerhebung für Erhebungsbeauftragte
Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DS-GVO
Behörde | Stadt Pforzheim |
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO | Oberbürgermeister Peter Boch |
Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r | Stadt Pforzheim |
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage | Zur Verwaltung der Erhebungsbeauftragen, deren Einladung zu Schulungen, zur Zuteilung der Erhebungsbezirke, zur Kommunikation während der Erhebung sowie zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung am Ende der Tätigkeit werden diese personenbezogenen Daten benötigt. |
geplante Speicherungsdauer | Die Daten werden ab sofort bis zum Abschluss der Abrechnungen der Aufwandsentschädigungen gespeichert. Die Löschung wird bis spätestens zum 31.12.2022 erfolgen. Sie können sich aber jederzeit an uns wenden (z.B. per Mail an zensus(at)pforzheim.de), wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wünschen. |
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden) | Zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung werden Ihre Kontodaten an die Städtkämmerei der Stadt Pforzheim weitergegeben. |
Betroffenenrechte | Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Pforzheim Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Pforzheim: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de |
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung | Sie sind verpflichtet, zum oben genannten Zweck personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Hat die Erhebungsstelle keine Möglichkeit Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, können Sie nicht als ehrenamtliche/r Erhebungsbeauftragte/r im Rahmen des Zensus 2022 eingesetzt werden. |