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Glossar

In diesem Abschnitt sind alle Fachbegriffe definiert, wie sie von der Kommunalen Statistikstelle verwendet werden. Wir verwenden die folgenden Begriffe im hier beschriebenen Sinn.

Dieses Glossar soll Ihnen das Verständnis zentraler Fachbegriffe aus unseren Themenbereichen erleichtern. Die bereitgestellten Erklärungen dienen lediglich der Orientierung; eine Gewähr für die umfassende, dauerhafte Gültigkeit oder die ständige Aktualität der Inhalte kann daher nicht übernommen werden. Dieses Angebot versteht sich als rein hilfreiches, unverbindliches Nachschlagewerk und ersetzt keine rechtliche oder fachspezifische Beratung.

Dieses Glossar wird regelmäßig kontrolliert und im Bedarfsfall erweitert oder verbessert. Dabei ist die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim bemüht, die Beiträge so ausführlich wie nötig, aber auch so kurz wie möglich zu halten. Sollte etwas in diesem Glossar unverständlich oder falsch beschrieben sein oder gar ein Begriff fehlen, wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail statistik(at)pforzheim.de oder telefonisch an die 07231 39 2018.

Arbeitsmarkt

Arbeitslose

sind Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahre), die beschäftigungslos sind bzw. lediglich eine geringfügige Beschäftigung (unter 15 Stunden in der Woche) ausüben, die nicht Schülerinnen oder Schüler, Studierende oder Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, nicht Empfängerinnen bzw. Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen)

ist der prozentuale Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus abhängigen zivilen Erwerbstätigen, Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Arbeitslosen). Die abhängigen zivilen Erwerbstätigen setzen sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), den geringfügig Beschäftigten und den Beamtinnen und Beamten (ohne Soldatinnen und Soldaten) zusammen.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) zählen genauso wie die Arbeitsverhältnisse mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Seit 2022 ist die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze an den allgemeinen Mindestlohn gekoppelt und liegt 2024 bei 538€.

Pendlerinnen und Pendler

sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Einpendlerinnen und Einpendler sind Personen, die nicht in ihrer Arbeitsgemeinde wohnen. Auspendlerinnen und Auspendler sind Personen, die nicht in ihrer Wohngemeinde arbeiten.

Pendlerbilanz

ist die Differenz aus Einpendlerinnen und Einpendlern zu Auspendlerinnen und Auspendlern.

Personen im Erwerbsfähigen Alter

umfassen alle Personen am Ort der Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, unabhängig davon, ob sie tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme) sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung.

Teilzeit

ist eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen bzw. die Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht die volle, aber regelmäßig zu einem Teil die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit (Vollzeit) in Anspruch nehmen.

Vollzeit

ist eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen bzw. die Arbeitnehmer regelmäßig die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

 

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Bauen und Wohnen

Baufertigstellungen

stellen den Abschluss der Baumaßnahme bzw. die Inbetriebnahme eines Gebäudes dar, für das eine Baugenehmigung vorlag. Bei der Statistik der Baufertigstellungen können sich durch Baumaßnahmen (z. B. Wohnungszusammenlegung oder Umnutzung zu Gewerberaum) auch negative Zugänge an Wohnungen ergeben.

Baugenehmigungen

sind notwendig bei genehmigungspflichtigen oder zustimmungsbedürftigen Hochbaumaßnahmen, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

Nichtwohngebäude

sind Gebäude, deren Gesamtnutzfläche überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzt wird. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche Betriebsgebäude und Bürogebäude.

Räume

sind alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt.

Wohnfläche

umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

Wohngebäude

sind Gebäude, deren Gesamtnutzfläche mindestens zur Hälfte für Wohnzwecke genutzt wird. Hierzu zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Wohnfläche von mindestens 50 m².

Wohnheime

sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen primär dem Wohnen und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).

Wohnungen

bestehen aus einem oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen; darunter stets eine Küche oder ein Raum mit fest installierter Kochgelegenheit. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen abschließbaren Zugang sowie Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die jeweils auch außerhalb des Wohnabschlusses liegen können.

 

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Bevölkerung

Allgemeine Fruchtbarkeitsrate

Die Allgemeine Fruchtbarkeitsrate (AFR) sagt aus, wie viele Kinder bezogen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter in einem Jahr geboren wurden. Eine Allgemeine Fruchtbarkeitsrate von 50 bedeutet also, dass jede zwanzigste Frau im Alter von 15 bis unter 45 Jahre in diesem Jahr ein Kind bekam.

Amtliche Einwohnerzahl

Die amtlichen Einwohnerzahlen werden auf der Basis der jeweils letzten allgemeinen Zählung (aktuell: Zensus 2011) unter Zugrundelegung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten und Sterbefälle sowie der im Meldewesen übermittelten Zu- und Fortzüge auf Gemeindeebene fortgeschrieben. Sie ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebieten. Aufgrund des Rückspielverbots (Volkszählungsurteil VZ 1983) erhalten die Meldebehörden keine Rückmeldungen über die durch den Zensus gewonnen Ergebnisse und vorgenommenen Korrekturen und können somit ihre Melderegister auch nach Durchführung des Zensus nicht anpassen. Daher ergeben sich in der Regel immer Differenzen zwischen den Einwohnerzahlen in den Melderegistern und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.

Aufenthaltsgestattung

Einer ausländische Person, die um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Bevölkerung

Bevölkerung umfasst alle in der Stadt Pforzheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Personen. Die Statistik beruht auf dem Einwohnermelderegister der Stadt Pforzheim. Auch als stadteigene Einwohnerzahl bzw. Einwohnerzahl bezeichnet.

Bevölkerungsbilanz

Die Bevölkerungsbilanz ist die Summe aus natürlicher Bevölkerungsbilanz (Geburten minus Sterbefälle) und Wanderungsbilanz (Zuzüge minus Wegzüge) und fasst die Entwicklung der Bevölkerung in Pforzheim in einer Zahl zusammen. Positive Zahlen stehen für ein Bevölkerungswachstum; negative für einen Bevölkerungsrückgang.

Duldung

Die Duldung bedeutet die Aussetzung einer Abschiebung aus tatsächlichen (z. B. fehlende Aufnahmebereitschaft des Herkunftslandes, ungeklärte Identität der ausländischen Person) oder rechtlichen (z. B. anhängiges Härtefallverfahren, Krankheit) Gründen. Darüber hinaus kann einer ausländischen Person eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, die ausländische Person ist vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Einbürgerungen

stellen den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit dar, wobei die alte Staatsangehörigkeit, je nach Rechtslage des Staates, abgelegt oder behalten werden kann.

Familienstand

erklärt die Familienverhältnisse (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) einer Personen. Die Familienstände gleichgeschlechtlicher Ehen „in Lebenspartnerschaft lebend“, „Lebenspartnerschaft aufgehoben“ und „aufgelöste Lebenspartnerschaft durch Tod“ sind in den Familienständen verheiratet, geschieden und verwitwet enthalten.

Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz oder die Hauptwohnung ist die alleinige oder vorwiegend genutzte Wohnung im Sinne des §21 Bundesmeldegesetz.

Haushalte

Das Einwohnermelderegister enthält keine direkt abrufbaren Angaben über die Haushalte an einer Wohnadresse. Die Kommunale Statistikstelle verwendet das Programm HHGen um die Zuordnung der Personen zu einem Haushalt aus den im Melderegister vorhandenen Informationen abzuleiten.

Humanitäres Aufenthaltsrecht

Diese Personen verfügen über ein legales Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Dabei handelt es sich überwiegend um Aufenthaltstitel, die aus einem erfolgreichen Asylverfahren resultieren. Asylverfahrensunabhängige Aufenthaltstitel werden aufgrund verschiedenster Bleiberechtsregelungen oder durch Aufnahmeprogramme des Bundes oder des Landes erteilt. Eine dauerhafte Aufenthaltsverfestigung ist möglich.

Innerstädtische Wanderungen

sind Wanderungsbewegungen (Zuzüge und Fortzüge) die innerhalb der Stadtgrenze stattfinden. Umgangssprachlich auch Umzüge innerhalb einer Stadt.

Natürliche Bevölkerungsbilanz

Die natürliche Bevölkerungsbilanz fasst das Verhältnis von Sterbefällen und Geburten in Pforzheim zusammen und berechnet sich durch Geburten minus Sterbefälle. Negative Werte bedeuten mehr Sterbefälle als Geburten; positive mehr Geburten als Sterbefälle.

Nichtdeutsche

Nichtdeutsche, umgangssprachlich auch Ausländer genannt, sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer, die zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden zu den Deutschen gezählt.

Migrationshintergrund

Der Indikator „Migrationshintergrund“ kann aus dem Einwohnermelderegister nicht direkt gewonnen werden. Seit 2013 verwendet die kommunale Statistikstelle zur Ermittlung des Migrationshintergrundes das Verfahren „MigraPro“ des KOSIS-Verbundes. Danach wird den Einwohnern der Status „Migrationshintergrund“ zugeordnet, wenn sie bestimmte Merkmale im Einwohnermelderegister erfüllen: Zu Personen mit Migrationshintergrund werden Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler zusammengefasst. Ergänzend übernehmen deutsche Kinder unter 18 Jahren, für die kein eigener Migrationshintergrund erkennbar ist, aber mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, die entsprechende Zuordnung des Elternteils. Geflüchtete und Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten mit Zuwanderung vor 1955 haben keinen Migrationshintergrund.

Die Kommunale Statistikstelle verwendet ausschließlich das Konzept des Migrationshintergrundes. Das neue Konzept der Einwanderungsgeschichte findet zur Zeit keine Anwendung.

Das neue Konzept des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Einwanderungsgeschichte“ verwendet den Geburtsort im Gegensatz zum Migrationshintergrund, das auf der Staatsangehörigkeit basiert. Die Verwendung des Geburtsorts soll langfristig verlässlichere Zahlen bieten, da die Festlegung der Staatsangehörigkeit politischen Prozessen unterliegt und nicht über die Zeit konstant ist. Eingewandert sind demnach nur Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (in ihren jetzigen Grenzen) geboren sind und nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Auch Nachkommen von eingewanderten Personen, die in Deutschland geboren worden sind, werden zu den Personen mit Einwanderungsgeschichte gezählt. Dabei wird zwischen beidseitiger Einwanderungsgeschichte (beide Eltern sind eingewandert) und einseitiger Einwanderungsgeschichte (nur ein Elternteil ist eingewandert) unterschieden.

Religionszugehörigkeit

Bei der Religionszugehörigkeit wird nur die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft erfasst, über die Anzahl an Personen, die Kirchensteuer zahlen. Daher sind nur Aussagen über die Zugehörigkeit zur katholischen oder evangelischen Kirche möglich. Die dritte Gruppe fasst alle anderen Religionen und konfessionslose zusammen. Eine Trennung der Gruppe in Personen ohne Konfession und Personen anderer Glaubensrichtungen ist mit den der Statistikstelle vorliegenden Daten nicht möglich.

Wanderung

Wanderungen umfassen eigentlich alle Zu- und Wegzüge. Die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim bezeichnet mit Wanderungen aber nur die Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze hinaus ohne Berücksichtigung der innerstädtischen Wanderungen.

Wanderungsbilanz

Die Wanderungsbilanz berechnet sich durch Zuzüge minus Wegzüge und fasst damit die Wanderungsbewegungen in einer Zahl zusammen. Positive Zahlen bedeuten mehr Zuzüge als Wegzüge; negative Zahlen mehr Wegzüge als Zuzüge.

Zusammengefasste Geburtenziffer

Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) ist die durchschnittliche Kinderzahl. Das heißt, sie zeigt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das der Frauen von 15 bis unter 45 Jahren im jeweiligen Jahr.

 

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Bildung

Allgemeinbildende Schulen

sind Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogische Bildungszentren und Gymnasien.

Berufsbildende Schulen

steht als Sammelbegriff z. B. für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien.

Berufliche Gymnasien

ermöglichen den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und stellen die Verbindung von allgemeinem Lernen und beruflichem Lernen durch eine berufliche Fachrichtung dar.

Berufsvorbereitungsjahr

ermöglicht die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit, dient zur Verbesserung der Berufswahlentscheidung und Erweiterung der Allgemeinbildung.

Gemeinschaftsschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können. Sie bieten den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9), die mittlere Reife (nach Klasse 10) oder das Abitur an.

Gymnasien

Sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und bis zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen. Sie gehen in der Regel bis zur 13ten Klasse.

Fachschulen

dienen der vertiefenden beruflichen Bildung und werden nach einer Berufsausbildung oder einer ausreichenden Berufspraxis besucht.

Grundschulen

umfassen die Klassen 1 bis 4. Der Besuch ist für alle Kinder verpflichtend, die bis zum 30. September des Aufnahmejahres das 6. Lebensjahr vollenden.

Hauptschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und zum Hauptschulabschluss führen. Sie gehen bis zur 9ten Klasse.

Realschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und zur mittleren Reife führen. Sie gehen bis zur 10ten Klassen.

Werkrealschulen

Sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können. Sie führen wahlweise zum Hauptschulabschluss oder zur mittleren Reife. Sie gehen bis zur 9ten (Hauptschulabschluss) oder 10ten (mittlere Reife) Klasse.

 

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Meteorologie

Niederschlagshöhe

ist die Summe der in einem betrachteten Zeitraum gefallenen Niederschlagsmenge in mm pro m² bzw. Liter pro m² (die beiden Einheiten führen zu denselben Zahlenwerten).

Regentag

ist die Bezeichnung für einen Tag mit einer 24-stündigen gemessenen Niederschlagshöhe ≥ 0,1 mm.

Temperatur

Die Lufttemperatur in °C, gemessen in 2m Höhe über dem Erdboden.

Temperatur Durchschnitt

arithmetisches Mittel aller Temperaturmessungen eines Monats.

Temperatur Maximum

höchste gemessene Temperatur in einem Monat.

Temperatur Minimum

niedrigste gemessene Temperatur in einem Monat.

 

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Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Alarme und Fehlalarme

umfassen alle Alarmierungen von Einsatzkräften (insbesondere der Feuerwehr), bei denen ein Schadensereignis gemeldet wurde. Ein Fehlalarm liegt vor, wenn die Einsatzkräfte alarmiert werden, am Einsatzort jedoch kein akutes Schadensereignis oder kein Eingreifbedarf festgestellt wird.

Brandalarme und Brandfehlalarme

beziehen sich auf Alarmierungen von Brandschutzkräften zur Bekämpfung von Bränden, Explosionen oder ähnlichen Schadensfeuern. Ein Brandfehlalarm liegt vor, wenn Einsatzkräfte zu einem vermeintlichen Feuer gerufen werden, vor Ort jedoch kein Brandereignis und kein Handlungsbedarf vorliegen.

Hilfeleistungsalarme und Hilfeleistungsfehlalarme

sind Alarmierungen, die sich nicht auf Brände beziehen, sondern auf technische Hilfeleistungen bei Notlagen wie Verkehrsunfällen, Überschwemmungen oder Sturmschäden. Ein Hilfeleistungsfehlalarm liegt vor, wenn Einsatzkräfte zu einer vermeintlichen technischen Notlage gerufen werden, vor Ort jedoch keine akute Gefahr oder kein menschliches bzw. technisches Einschreiten erforderlich ist.

Straftaten

sind alle im Strafgesetzbuch (StGB) oder in strafrechtlichen Nebengesetzen bedrohten rechtswidrigen und schuldhaften Handlungen, die mit einer Strafe bedroht sind. In der Kriminalstatistik werden sie erfasst, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Erfasste Straftaten

bezeichnen alle der Polizei bekannt gewordenen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten rechtswidrigen Taten, für die ein Anfangsverdacht vorliegt. Die Erfassung erfolgt im Regelfall erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, unmittelbar vor der Übergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft (sogenannte Ausgangsstatistik).

Aufgeklärte Straftaten

sind der Anteil der erfassten Straftaten, bei denen nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Die Aufklärungsquote setzt diese aufgeklärten Fälle ins Verhältnis zu den insgesamt im gleichen Zeitraum erfassten Straftaten.

Diebstahl und schwerer Diebstahl

umfassen die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Während der einfache Diebstahl (z. B. Ladendiebstahl) ohne besondere Erschwernisse erfolgt, liegt ein schwerer Diebstahl vor, wenn der Täter zur Tatbegehung Hindernisse überwindet oder besondere Schutzvorrichtungen bricht, wie es beim Wohnungseinbruch, dem Aufbrechen von Fahrzeugen oder bei gewerbsmäßigem Diebstahl der Fall ist.

Rohheitsdelikte und Straftaten wider die persönliche Freiheit

fassen Kriminalitätsformen zusammen, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Willensfreiheit von Menschen richten. Hierzu zählen insbesondere Raubstraftaten, Körperverletzungen, Nötigungen, Bedrohungen, Freiheitsberaubungen sowie Nachstellungen (Stalking). Der Einsatz oder die Androhung von Gewalt gegen Personen ist das prägende Merkmal dieser Deliktsgruppe.

Strafrechtlich nebengesetzliche Verbrechen und Vergehen im Wirtschaftssektor

sind strafbare Handlungen mit Wirtschaftsbezug, die nicht im Kernstrafrecht (StGB), sondern in speziellen Nebengesetzen verankert sind. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Markengesetz oder das Urheberrechtsgesetz. Sie dienen dem Schutz des fairen Wettbewerbs und der staatlichen Wirtschaftsordnung.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

beinhalten alle Delikte, die das Recht jedes Menschen verletzen, über die eigenen sexuellen Handlungen frei zu bestimmen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung sowie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Missbrauchsdarstellungen. Maßgeblich ist das Fehlen des gegenseitigen Einverständnisses oder die mangelnde Schutzfähigkeit des Opfers.

Straftaten wider das Leben

sind die schwersten Delikte des Strafrechts, die den Tod eines Menschen zur Folge haben oder bezwecken. Hierzu zählen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie der Schwangerschaftsabbruch in nicht gesetzlich zulässigen Fällen. Auch die versuchten Delikte dieser Kategorie werden unter diesem Schlüssel in der Kriminalstatistik geführt.

Vermögens- und Fälschungsdelikte

umfassen Straftaten, bei denen das Eigentum, das Vermögen oder die Echtheit von Beweismitteln und Dokumenten angegriffen wird. Typische Beispiele sind Betrug (z. B. Abrechnungs- oder Warenbetrug), Unterschlagung, Erpressung sowie die Geldfälschung und Urkundenfälschung. Reine Diebstahlsdelikte werden in der Systematik oft separat von diesen Vermögensdelikten ausgewiesen.

Sonstige Straftaten

dienen als Auffangkategorie für alle Delikte, die keiner der spezifischen Hauptgruppen (wie Gewalt-, Eigentums- oder Sexualdelikte) zugeordnet werden können. Hierunter fallen beispielsweise Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung (sofern separat gezählt) sowie diverse Verstöße gegen die öffentliche Ordnung wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

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Soziales

Bedarfsgemeinschaften

nach dem SGB II bzw. Bürgergeld bestehen gemäß §7 SGB II aus mindestens einer leistungsberechtigten Person. Des Weiteren zählen dazu: Die im Haushalt lebenden Eltern (sofern die Leistungsberechtigte Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat), die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, der leistungsberechtigten Person, ohne eigenes Einkommen oder Vermögen bis zu ihrem 25. Lebensjahr und / oder der nicht dauernd getrenntlebende Partner der leistungsberechtigten Person.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

sind gemäß § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Leistungsberechtigte

sind alle Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bzw. Bürgergeld haben.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.

Personen in Bedarfsgemeinschaften

nach dem SGB II bzw. Bürgergeld sind überwiegend Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch). Die Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bzw. Bürgergeld werden in der öffentlichen Diskussion oft auch als „Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger“ bezeichnet.

Regelleistungsberechtigte

sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).

SGB II bzw. Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

umfasst in der Berichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, deren Mitglieder sowie deren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II).

Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen

sind bestimmte Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, obwohl sie ggf. mit ihrem Einkommen und Vermögen für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einstehen müssen. Darunter fallen beispielsweise Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit Anspruch auf BAföG/BAB oder Altersrente.

 

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Stadtgebiet und Flächennutzung

Kleinräumige Gliederung

bezeichnet in der amtlichen Statistik geografische Einheiten unterhalb der gesamten Stadt- oder Gemeindeebene. Typische kleinräumige Bezugsgrößen sind Stadtteile, Stadtviertel, statistische Bezirke, Baublöcke oder Baublockseiten. Diese detaillierte Betrachtung ermöglicht es, kleinste räumliche Unterschiede und Strukturen innerhalb eines Stadtgebiets sichtbar zu machen.

Baublock

ist eine im Städtebau durch Straßen oder topografische Linien abgegrenzte Einheit von zusammenhängenden Grundstücken. Er bildet eine wichtige Grundlage für räumliche Analysen und stellt eine der kleinsten statistischen Einheiten dar. Die kleinste Einheit im System der Blockdaten sind die Baublockseiten, welche die einzelnen Begrenzungslinien eines Blocks entlang eines Straßenabschnitts beschreiben. 

Bevölkerungsdichte

ist eine statistische Kennzahl, die das Verhältnis der Einwohnerzahl zu einer bestimmten Landfläche angibt. Sie wird standardmäßig in Einwohnern pro Quadratkilometer ausgedrückt. Die Kennzahl erlaubt Vergleiche über die Siedlungskonzentration und den Grad der Urbanisierung verschiedener Regionen oder Stadtgebiete.

Siedlungsfläche

umfasst alle Flächen eines Stadtgebiets, die durch menschliche Nutzung geprägt sind und primär dem Wohnen, Arbeiten oder der Versorgung dienen. Dazu zählen insbesondere Wohn- und Gewerbegebiete, öffentliche Einrichtungen sowie Sondergebiete, nicht jedoch großflächige Verkehrsnetze. Sie bildet zusammen mit der Verkehrsfläche die übergeordnete Kategorie der Siedlungs- und Verkehrsfläche.

Stadtteil

ist ein abgegrenzter Teilbereich einer Stadt, der meist über historisch gewachsene Grenzen, einen eigenen Namen und eine relative Identität verfügt. Die Stadt Pforzheim gliedert sich in insgesamt 15 Stadtteile: Oststadt, Innenstadt, Weststadt, Südweststadt, Au, Südoststadt, Buckenberg, Nordstadt, Brötzingen und Dillweißenstein. Da die eingemeindeten Ortsteile gleichgestellt sind, gelten auch Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen offiziell als Stadtteile der Stadt Pforzheim.

Stadtviertel

bezeichnet einen kleineren Teilbereich eines Stadtteils, der sich oft durch eine homogene Bebauung, Nutzung oder soziale Struktur auszeichnet. Die Grenzen zwischen Stadtteil und Stadtviertel sind im allgemeinen Sprachgebrauch häufig fließend. Ein Stadtviertel wird oft auch durch das subjektive Empfinden und das Alltagsleben der dort ansässigen Menschen definiert. Die Stadt Pforzheim verfügt über 74 Stadtviertel.

Stadtgebiet

dieser Begriff wird bei den Veröffentlichungen der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Pforzheim als hybride Mischform zwischen Stadtteilen und Stadtvierteln verwendet. Es handelt sich um die 15 Stadtteile der Stadt Pforzheim, aus welchen besonders markante bzw. bekannte Stadtviertel statistisch getrennt betrachtet werden. Bei den herausgelösten Stadtvierteln handelt es sich um: Buckenberg-Haidach, Brötzingen-Arlinger, Dillweißenstein-Sonnenhof und Büchenbronn-Sonnenberg.

Vegetationsfläche

umfasst alle unbebauten Flächen innerhalb des Stadtgebiets, die überwiegend durch Pflanzenwuchs geprägt sind. Dazu gehören forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen ebenso wie städtische Parkanlagen, Grünstreifen, Friedhöfe und Kleingärten. Sie erfüllt wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen für das Stadtklima und dient der Naherholung.

Verkehrsfläche

ist der Teil des Stadtgebiets, der dem fließenden und ruhenden Verkehr von Personen, Gütern und Nachrichten dient. Hierzu gehören Straßen, Wege, Plätze, Schienenwege sowie die dazugehörigen Betriebsanlagen und Parkplätze. Sie wird in der Flächenstatistik separat erfasst, um den Grad der Infrastrukturentwicklung aufzuzeigen.

 

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Tourismus, Kultur und Freizeit

Ankünfte

sind die Zahl der Anmeldungen von Gästen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Berichtszeitraumes, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegen.

Beherbergung

ist die Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten.

Beherbergungsbetriebe

sind Beherbergungsstätten und Campingplätze. Zum Berichtskreis gehören seit 2012 alle Beherbergungsstätten mit zehn oder mehr Gästebetten sowie alle Campingplätze für Urlaubscamping mit zehn oder mehr Stellplätzen. Vor 2012 Beherbergungsstätten mit neun oder mehr Gästebetten sowie alle Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen, vor 2004 ohne Campingplätze.

Herkunftsländer

sind grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Gastes, nicht aber dessen Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.

Schlafgelegenheiten

sind Gästebetten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (zum Beispiel Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Im Campingbereich wird gemäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit vier Schlafgelegenheiten gleichgesetzt.

Übernachtungen

ist die Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.

 

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Umwelt

Feinstaub

Bei Feinstaub handelt es sich um alle Arten von kleinen Partikeln, die in der Luft schweben. Dies können Pflanzenpollen, Reifenabrieb, Rückstände von unvollständigen Verbrennungen und vieles mehr sein. Feinstaub wird nach dem Durchmesser der Partikel definiert. Dabei werden keine scharfen Grenzen verwendet, sondern eine Grenzfunktion, die verschieden große Partikel verschieden stark berücksichtigt. Die verschieden großen Partikel werden also gewichtet berücksichtigt. Bei dem Standard PM10 werden Partikel mit 1µm und weniger zu 100% berücksichtigt, Partikel mit 10µm Durchmesser werden zu 50% berücksichtigt und Partikel, die größer als 15µm sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Bei dem Standard PM2,5 werden Partikel mit 0,5µm und weniger zu 100% berücksichtigt, Partikel mit 2,5µm zu 50% und Partikel mit 3,5µm Durchmesser oder mehr werden zu 0% berücksichtigt.

Der EU-Grenzwert für PM10 liegt bei 50µg/m³ im Tagesmittel. Der Deutsche Grenzwert für PM2,5 liegt bei 25µg/m³ im Jahresmittel.

Da insbesondere die Partikel, die im PM2,5 Standard berücksichtigt werden, lungengängig sind, das heißt mit der Luft eingeatmet werden können und nicht durch den Körper aus der Luft gefiltert werden, stellt Feinstaub ein Risiko für die Lunge, die Atemwege aber auch das Herz-Kreislaufsystem dar. Wie groß das Risiko für die Atemwege ist, hängt aber nicht allein von der Partikelgröße ab, sondern auch von der Art und der Chemie der einzelnen Partikel. Dies lässt sich aber bei der Messung von Feinstaub nicht bestimmen. Zudem gibt es Wechselwirkungen zwischen Feinstaub und anderen Luftschadstoffen, die die schädliche Wirkung beeinflussen.

Luftschadstoffe

Beimengungen der Luft, die eine schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder die Biosphäre haben, werden als Luftschadstoffe bezeichnet. Luftschadstoffe können natürlichen Ursprungs sein (z. B. Blütenpollen als Bestandteil des Feinstaubs) oder anthropogenen (menschengemachten) Ursprungs sein (z. B. Reifenabrieb als Bestandteil des Feinstaubs).

Offiziell gemessen und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlicht werden in Pforzheim die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid und Ozon.

Ozon (O3)

Das aus drei Sauerstoffatomen bestehende Ozon bildet in der Stratosphäre einen Schutzschild gegen UV-Strahlung für die Erde. In tieferen Luftschichten hingegen verstärkt es den Treibhauseffekt und in bodennahen Luftschichten wirkt Ozon reizend auf die Schleimhäute und schwächt die Lungenfunktion. Ozon hemmt zudem das Pflanzenwachstum.

Auf natürliche Weise entsteht Ozon in allen Luftschichten durch UV-Strahlung, wird aber durch einen Kreislauf auch wieder zu Sauerstoff abgebaut. In Anwesenheit von Stickstoffdioxid und Kohlenwasserstoffen, beides ist in Abgasen von Verbrennungsmotoren und Kraftwerken enthalten, wird der Kreislauf unterbrochen und die Konzentration von Ozon in der Luft steigt an.

Da an der Bildung von Ozon immer UV-Strahlung beteiligt ist, sind hohe Ozonkonzentrationen hauptsächlich in den Sommermonaten zu erwarten.

Für Ozon gibt es die Informationsschwelle von 180µg/m³ im 1-Stunden-Mittelwert, ab der Warnungen verbreitet werden und eine Alarmschwelle von 240µg/m³. Zudem gibt es einen Zielwert von 120µg/m³ im 8-Stunden-Mittelwert, der höchstens an 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden sollte.

Stickstoffdioxid (NO2)

ist ein Gas, das bei jeder Verbrennung entsteht. Natürliche Quellen sind Vulkane und Blitze. Die wesentlich größere Quelle ist das Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle.

Stickstoffdioxid ist ein stark oxidatives und reaktionsfreudiges Gas, das an der Entstehung von saurem Regen beteiligt ist und Korrosion verstärkt. Zudem ist es hochgiftig und führt in hohen Konzentrationen zum Tod. In geringen Konzentrationen kann es die Atemwege und Schleimhäute reizen.

Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 200 µg/m³ für das 1-Stunden-Mittel und bei 40 µg/m³ für das Jahresmittel.

 

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Verkehr

Jahresfahrleistungen

geben die Gesamtzahl der Kilometer an, die von angemeldeten Fahrzeugen innerhalb eines Kalenderjahres zurückgelegt werden. In der amtlichen Statistik, wie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), wird diese Inländerfahrleistung über eine mathematische Modellrechnung geschätzt. Als primäre Datenbasis dienen die Kilometerstände des Wegstreckenzählers, die im Rahmen der gesetzlichen Hauptuntersuchungen (HU) erfasst werden. Durch die Verknüpfung dieser Werte mit fahrzeugspezifischen Merkmalen wie Fahrzeugart, Alter und Kraftstofftyp lässt sich die durchschnittliche Fahrleistung für einzelne Fahrzeuggruppen präzise hochrechnen.

Kraftfahrzeuge

sind alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Der Begriff fungiert in der Verkehrsstatistik als Oberkategorie und schließt Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträder, Zugmaschinen sowie alle sonstigen motorisierten Fahrzeuge ein. Anhänger zählen statistisch nicht dazu, da sie keinen eigenen Antrieb besitzen. 

Krafträder

bezeichnen zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, die primär für die Personenbeförderung konstruiert sind. Unter diesen Begriff fallen Mofas, Mopeds, Motorroller sowie schwere Motorräder, sofern sie mit einem Verbrennungsmotor oder einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind. In der amtlichen Statistik werden sie als eigene Fahrzeuggruppe geführt, da sie sich in Nutzung und Verkehrsleistung deutlich von mehrspurigen Fahrzeugen unterscheiden. 

Leichte Nutzfahrzeuge

umfassen motorisierte Nutzfahrzeuge, die vorrangig für den Gütertransport gebaut sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. Typische Vertreter dieser Gruppe sind Kleintransporter, Kastenwagen und Lieferwagen, die im EU-Klassifizierungssystem der Fahrzeugklasse N1 entsprechen. Sie gewinnen in urbanen Statistiken durch den stetig wachsenden Liefer- und Kurierverkehr zunehmend an Bedeutung. 

LKW

ist die Abkürzung für Lastkraftwagen und beschreibt Kraftfahrzeuge, deren Bauart und Einrichtung fest auf die Beförderung von Gütern ausgelegt sind. Sie grenzen sich von den Pkw dadurch ab, dass die Ladefläche und nicht die Personenbeförderung im Vordergrund steht. In der Verkehrsstatistik werden sie anhand ihres zulässigen Gesamtgewichts in verschiedene Gewichtsklassen unterteilt, um Transportleistungen im Wirtschaftsverkehr präzise abzubilden. 

PKW

ist die Abkürzung für Personenkraftwagen und bezeichnet mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung speziell für die Beförderung von Personen und deren Gepäck bestimmt sind. Sie verfügen über maximal acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Pkw stellen statistisch den mit Abstand größten Anteil am gesamten Kraftfahrzeugbestand und der erbrachten Jahresfahrleistung in Deutschland dar. 

Schwere Nutzfahrzeuge

bezeichnen Lastkraftwagen und Transportfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. Zu dieser statistischen Gruppe gehören große Solo-Lkw, schwere Baustellenfahrzeuge sowie Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge des Fernverkehrs. Aufgrund ihrer hohen Achslasten und ihrer Bedeutung für den Güterfernverkehr werden sie in Infrastruktur- und Emissionsstatistiken gesondert ausgewertet. 

sonstige KFZ

ist eine statistische Sammelkategorie für alle Kraftfahrzeuge, die sich aufgrund ihrer speziellen Bauweise oder Nutzung nicht den klassischen Hauptgruppen wie Pkw, Lkw oder Krafträdern zuordnen lassen. Hierzu zählen beispielsweise Omnibusse, Wohnmobile, Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeuge sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kehrmaschinen oder Mobilkrane.

Zugmaschinen

sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder hauptsächlich zum Ziehen von fahrbaren Geräten, Maschinen oder Anhängern gebaut sind. In der Statistik wird primär zwischen land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (wie Traktoren und Schleppern) und Sattelzugmaschinen für den gewerblichen Güterkraftverkehr differenziert. Sie verfügen in der Regel über keine oder nur eine sehr kleine eigene Ladefläche.

 

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Wahlen

Stadtkreis Pforzheim

Pforzheim gehört keinem Landkreis an, somit ist die Stadt Pforzheim auch der Stadtkreis Pforzheim, sowohl geographisch als auch verwaltungstechnisch.

Wahlergebnisberichterstattung

Bei den im PSP dargestellten Wahlergebnissen handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, immer um die Ergebnisse des Stadtkreises, nicht des Wahlkreises Pforzheim. Zudem handelt es sich um das amtliche und nicht das vorläufige Wahlergebnis.

Wahlkreises Pforzheim

Für die Europawahlen gibt es keine gesonderten Wahlkreise nur organisatorische Einheiten. Für Pforzheim entspricht diese dem Stadtkreis Pforzheim. Für die Bundestagswahlen gibt es den Wahlkreis Pforzheim der sich aus dem Stadtkreis Pforzheim und dem Enzkreis zusammensetzt. Für die Landtagswahlen gibt es den Wahlkreis Pforzheim der sich aus dem Stadtkreis Pforzheim und den Gemeinden Birkenfeld, Engelsbrand, Ispringen und Kieselbronn zusammensetzt.

 

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Wirtschaft

Arbeitnehmerentgelt

umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Betriebe

sind in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheiten, in denen mindestens ein sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigter tätig ist. Für die regionale Abgrenzung eines Betriebes ist der Gemeindebereich maßgebend. Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Niederlassungen (Filialen) desselben Unternehmens, so können diese nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn sie u. a. die gleiche wirtschaftsfachliche Zuordnung haben. Ein Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Gemeinden besteht immer aus verschiedenen Betrieben.

Bruttolöhne und -gehälter

enthalten die von den im Inland ansässigen Betrieben geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch die Lohnsteuer und Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber nicht die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Erwerbstätige am Arbeitsort

sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Teilzeit- und marginal Beschäftigte), Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben und unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit an ihrem Arbeitsort erfasst werden.

Erwerbstätige am Wohnort

sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Teilzeit- und marginal Beschäftigte), Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben und unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit an ihrem Wohnort erfasst werden.

 

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Beschreibungen externer Datenangebote

Im Folgenden finden Sie Beschreibungen und Anwendungshinweise externer Statistikanwendungen, die das statistische Datenangebot der Kommunalen Statistikstelle durch räumliche Einordnung oder aber weiterführende Analysen erweitern.

Für die Inhalte fremder, externer Links, auf die wir keinen Einfluss haben, übernimmt die Stadt Pforzheim keine Haftung. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren auf den entsprechenden Seiten keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar.

 

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Interaktive Karten (Regionalvergleiche)

Zur besseren Einordnung der städtischen Daten im räumlichen Vergleich werden Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg genutzt.

Hinweis zur Vergleichbarkeit der Daten: Bei dem Vergleich mit Daten des Statistischen Landesamtes gibt es vor allem zu beachten, dass diese Daten oftmals zeitverzögert zur Verfügung gestellt werden und sich aufgrund der Datengrundlage leicht unterscheiden (siehe auch den Glossareintrag zur Amtlichen Einwohnerzahl). Beachten Sie zudem die Methodenhinweise in der Fußzeile der Karte.

Interpretationshilfe der Kartendarstellung: Wie Pforzheim in der jeweiligen Auswertung im Raumvergleich einzuordnen ist, lässt sich am roten Balken im Säulendiagramm mit der Überschrift „Verteilung“ ablesen. Tabellarische Auswertungen können der „Wertetabelle“ im Bereich Optionen entnommen und dort sortiert werden. 

Voreingestellt sind die Daten für Pforzheim auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Unter dem Reiter „Regionalauswahl“ kann im Menü aber auch ein Gemeindevergleich ausgewählt werden. Unter Themenauswahl können weitere Oberthemen und Unterthemen ausgewählt werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie dem Feld „Hilfe“ unter Optionen. Die interaktiven Karten sind ein Datenangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

 

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Interaktiver Unfallatlas

Der interaktive Unfallatlas enthält Unfälle mit Personenschaden. Unfälle, bei denen nur Sachschaden entsteht, werden nicht dargestellt. Über das Menü können verschiedene Einstellungen vorgenommen sowie Zeiträume, Unfallbeteiligte und Unfallhäufigkeiten dargestellt werden. 

Über die Suche rechts oben oder die „Scroll-Funktion (Bildlauf)“ kann der gewünschte Kartenausschnitt herangezoomt oder direkt angesteuert werden. Für weitere Informationen beachten Sie die „Erläuterungen zum Unfallatlas“ im Menü auf der Website. Der interaktive Unfallatlas ist ein Datenangebot des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Zum interaktiven Unfallatlas

 

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Luftqualitätsindex (LQI)

Der LQI (auch AQI für Air Quality Index) kann in Echtzeit auf der Seite des World-Air-Quality-Index-Projekts abgerufen werden. Auf diese Weise kann die Luftqualität weltweit betrachtet und miteinander verglichen werden.

Der LQI fasst die Luftschadstoffe Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Ozon, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid in einen Index zusammen. Der Index besteht aus 5 Stufen, von gut bis sehr schlecht. Die einzelnen Luftschadstoffe werden anhand von Grenzwerten in diese fünf Kategorien eingeteilt und die schlechteste Einstufung bestimmt den Gesamtindex. Wenn an einer Messstation einer der Luftschadstoffe nicht gemessen wird (z. B. Schwefeldioxid in Pforzheim), wird der Index aus den verfügbaren Luftschadstoffen gebildet. Dieser Index ist eine gängige Methode, um einen Überblick über den aktuellen Grad der Luftverschmutzung zu erhalten.

Informationen über die Luftschadstoffe finden Sie im Glossar zum Thema Umwelt.

 

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