Zum Inhalt springen
  • Leichter Regen 6 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Glossar

In diesem Abschnitt sind alle Fachbegriffe definiert, wie sie von der Kommunalen Statistikstelle verwendet werden. Wir verwenden die folgenden Begriffe immer im hier beschrieben Sinn.

Arbeitsmarkt

Arbeitslose

sind Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahre), die beschäftigungslos sind bzw. lediglich eine geringfügige Beschäftigung (unter 15 Stunden in der Woche) ausüben, die nicht Schülerinnen oder Schüler, Studierende oder Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, nicht Empfängerinnen bzw. Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen)

ist der prozentuale Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus abhängigen zivilen Erwerbstätigen, Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Arbeitslosen). Die abhängigen zivilen Erwerbstätigen setzen sich aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), den geringfügig Beschäftigten und den Beamtinnen und Beamten (ohne Soldatinnen und Soldaten) zusammen.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) zählen genauso wie die Arbeitsverhältnisse mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Seit 2022 ist die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze an den allgemeinen Mindestlohn gekoppelt und liegt 2024 bei 538€.

Pendlerinnen und Pendler

sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Einpendlerinnen und Einpendler sind Personen, die nicht in ihrer Arbeitsgemeinde wohnen. Auspendlerinnen und Auspendler sind Personen, die nicht in ihrer Wohngemeinde arbeiten.

Pendlerbilanz

ist die Differenz aus Einpendlerinnen und Einpendlern zu Auspendlerinnen und Auspendlern.

Personen im Erwerbsfähigen Alter

umfassen alle Personen am Ort der Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, unabhängig davon, ob sie tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme) sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung.

Teilzeit

ist eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen bzw. die Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht die volle, aber regelmäßig zu einem Teil die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit (Vollzeit) in Anspruch nehmen.

Vollzeit

ist eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen bzw. die Arbeitnehmer regelmäßig die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Bauen und Wohnen

Baufertigstellungen

stellen den Abschluss der Baumaßnahme bzw. die Inbetriebnahme eines Gebäudes dar, für das eine Baugenehmigung vorlag. Bei der Statistik der Baufertigstellungen können sich durch Baumaßnahmen (z. B. Wohnungszusammenlegung oder Umnutzung zu Gewerberaum) auch negative Zugänge an Wohnungen ergeben.

Baugenehmigungen

sind notwendig bei genehmigungspflichtigen oder zustimmungsbedürftigen Hochbaumaßnahmen, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

Nichtwohngebäude

sind Gebäude, deren Gesamtnutzfläche überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzt wird. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche Betriebsgebäude und Bürogebäude.

Räume

sind alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt.

Wohnfläche

umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

Wohngebäude

sind Gebäude, deren Gesamtnutzfläche mindestens zur Hälfte für Wohnzwecke genutzt wird. Hierzu zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Wohnfläche von mindestens 50 m².

Wohnheime

sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen primär dem Wohnen und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).

Wohnungen

bestehen aus einem oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen; darunter stets eine Küche oder ein Raum mit fest installierter Kochgelegenheit. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen abschließbaren Zugang sowie Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die jeweils auch außerhalb des Wohnabschlusses liegen können.

Bevölkerung

Allgemeine Fruchtbarkeitsrate

Die Allgemeine Fruchtbarkeitsrate (AFR) sagt aus, wie viele Kinder bezogen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter in einem Jahr geboren wurden. Eine Allgemeine Fruchtbarkeitsrate von 50 bedeutet also, dass jede zwanzigste Frau im Alter von 15 bis unter 45 Jahre in diesem Jahr ein Kind bekam.

Amtliche Einwohnerzahl

Die amtlichen Einwohnerzahlen werden auf der Basis der jeweils letzten allgemeinen Zählung (aktuell: Zensus 2011) unter Zugrundelegung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten und Sterbefälle sowie der im Meldewesen übermittelten Zu- und Fortzüge auf Gemeindeebene fortgeschrieben. Sie ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebieten. Aufgrund des Rückspielverbots (Volkszählungsurteil VZ 1983) erhalten die Meldebehörden keine Rückmeldungen über die durch den Zensus gewonnen Ergebnisse und vorgenommenen Korrekturen und können somit ihre Melderegister auch nach Durchführung des Zensus nicht anpassen. Daher ergeben sich in der Regel immer Differenzen zwischen den Einwohnerzahlen in den Melderegistern und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung. (siehe auch: Datenquelle)

Aufenthaltsgestattung

Einer ausländische Person, die um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Bevölkerung

Bevölkerung umfasst alle in der Stadt Pforzheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Personen. Die Statistik beruht auf dem Einwohnermelderegister der Stadt Pforzheim. Auch als stadteigene Einwohnerzahl bzw. Einwohnerzahl bezeichnet. (siehe auch: Datenquelle)

Bevölkerungsbilanz

Die Bevölkerungsbilanz ist die Summe aus natürlicher Bevölkerungsbilanz (Geburten minus Sterbefälle) und Wanderungsbilanz (Zuzüge minus Wegzüge) und fasst die Entwicklung der Bevölkerung in Pforzheim in einer Zahl zusammen. Positive Zahlen stehen für ein Bevölkerungswachstum; negative für einen Bevölkerungsrückgang.

Datenquelle

Die kommunale Statistikstelle verwendet, wenn nicht anders angegben, die Einwohnerdaten des Melderegisters.

Duldung

Die Duldung bedeutet die Aussetzung einer Abschiebung aus tatsächlichen (z. B. fehlende Aufnahmebereitschaft des Herkunftslandes, ungeklärte Identität der ausländischen Person) oder rechtlichen (z. B. anhängiges Härtefallverfahren, Krankheit) Gründen. Darüber hinaus kann einer ausländischen Person eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, die ausländische Person ist vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Einbürgerungen

stellen den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit dar, wobei die alte Staatsangehörigkeit, je nach Rechtslage des Staates, abgelegt oder behalten werden kann.

Familienstand

erklärt die Familienverhältnisse (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) einer Personen. Die Familienstände gleichgeschlechtlicher Ehen „in Lebenspartnerschaft lebend“, „Lebenspartnerschaft aufgehoben“ und „aufgelöste Lebenspartnerschaft durch Tod“ sind in den Familienständen verheiratet, geschieden und verwitwet enthalten.

Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz oder die Hauptwohnung ist die alleinige oder vorwiegend genutzte Wohnung im Sinne des §21 Bundesmeldegesetz.

Haushalte

Das Einwohnermelderegister enthält keine direkt abrufbaren Angaben über die Haushalte an einer Wohnadresse. Die Kommunale Statistikstelle verwendet das Programm HHGen um die Zuordnung der Personen zu einem Haushalt aus den im Melderegister vorhandenen Informationen abzuleiten.

Humanitäres Aufenthaltsrecht

Diese Personen verfügen über ein legales Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Dabei handelt es sich überwiegend um Aufenthaltstitel, die aus einem erfolgreichen Asylverfahren resultieren. Asylverfahrensunabhängige Aufenthaltstitel werden aufgrund verschiedenster Bleiberechtsregelungen oder durch Aufnahmeprogramme des Bundes oder des Landes erteilt. Eine dauerhafte Aufenthaltsverfestigung ist möglich.

Innerstädtische Wanderungen

sind Wanderungsbewegungen (Zuzüge und Fortzüge) die innerhalb der Stadtgrenze stattfinden. Umgangssprachlich auch Umzüge innerhalb einer Stadt.

Natürliche Bevölkerungsbilanz

Die natürliche Bevölkerungsbilanz fasst das Verhältnis von Sterbefällen und Geburten in Pforzheim zusammen und berechnet sich durch Geburten minus Sterbefälle. Negative Werte bedeuten mehr Sterbefälle als Geburten; positive mehr Geburten als Sterbefälle.

Nichtdeutsche

Nichtdeutsche, umgangssprachlich auch Ausländer genannt, sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer, die zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden zu den Deutschen gezählt.

Migrationshintergrund

Der Indikator „Migrationshintergrund“ kann aus dem Einwohnermelderegister nicht direkt gewonnen werden. Seit 2013 verwendet die kommunale Statistikstelle zur Ermittlung des Migrationshintergrundes das Verfahren „MigraPro“ des KOSIS-Verbundes. Danach wird den Einwohnern der Status „Migrationshintergrund“ zugeordnet, wenn sie bestimmte Merkmale im Einwohnermelderegister erfüllen: Zu Personen mit Migrationshintergrund werden Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler zusammengefasst. Ergänzend übernehmen deutsche Kinder unter 18 Jahren, für die kein eigener Migrationshintergrund erkennbar ist, aber mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, die entsprechende Zuordnung des Elternteils. Geflüchtete und Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten mit Zuwanderung vor 1955 haben keinen Migrationshintergrund.

Religionszugehörigkeit

Bei der Religionszugehörigkeit wird nur die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft erfasst, über die Anzahl an Personen, die Kirchensteuer zahlen. Daher sind nur Aussagen über die Zugehörigkeit zur katholischen oder evangelischen Kirche möglich. Die dritte Gruppe fasst alle anderen Religionen und konfessionslose zusammen. Eine Trennung der Gruppe in Personen ohne Konfession und Personen anderer Glaubensrichtungen ist mit den der Statistikstelle vorliegenden Daten nicht möglich.

Wanderung

Wanderungen umfassen eigentlich alle Zu- und Wegzüge. Die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim bezeichnet mit Wanderungen aber nur die Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze hinaus ohne Berücksichtigung der innerstädtischen Wanderungen.

Wanderungsbilanz

Die Wanderungsbilanz berechnet sich durch Zuzüge minus Wegzüge und fasst damit die Wanderungsbewegungen in einer Zahl zusammen. Positive Zahlen bedeuten mehr Zuzüge als Wegzüge; negative Zahlen mehr Wegzüge als Zuzüge.

Zusammengefasste Geburtenziffer

Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) ist die durchschnittliche Kinderzahl. Das heißt, sie zeigt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das der Frauen von 15 bis unter 45 Jahren im jeweiligen Jahr.

Bildung

Allgemeinbildende Schulen

sind Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogische Bildungszentren und Gymnasien.

Berufsbildende Schulen

steht als Sammelbegriff z. B. für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien.

Berufliche Gymnasien

ermöglichen den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und stellen die Verbindung von allgemeinem Lernen und beruflichem Lernen durch eine berufliche Fachrichtung dar.

Berufsvorbereitungsjahr

ermöglicht die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit, dient zur Verbesserung der Berufswahlentscheidung und Erweiterung der Allgemeinbildung.

Gemeinschaftsschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können. Sie bieten den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9), die mittlere Reife (nach Klasse 10) oder das Abitur an.

Gymnasien

Sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und bis zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen. Sie gehen in der Regel bis zur 13ten Klasse.

Fachschulen

dienen der vertiefenden beruflichen Bildung und werden nach einer Berufsausbildung oder einer ausreichenden Berufspraxis besucht.

Grundschulen

umfassen die Klassen 1 bis 4. Der Besuch ist für alle Kinder verpflichtend, die bis zum 30. September des Aufnahmejahres das 6. Lebensjahr vollenden.

Hauptschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und zum Hauptschulabschluss führen. Sie gehen bis zur 9ten Klasse.

Realschulen

sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können und zur mittleren Reife führen. Sie gehen bis zur 10ten Klassen.

Werkrealschulen

Sind weiterführende Schulen, die nach der Grundschule besucht werden können. Sie führen wahlweise zum Hauptschulabschluss oder zur mittleren Reife. Sie gehen bis zur 9ten (Hauptschulabschluss) oder 10ten (mittlere Reife) Klasse.

Meteorologie

Niederschlagshöhe

ist die Summe der in einem betrachteten Zeitraum gefallenen Niederschlagsmenge in mm pro m² bzw. Liter pro m² (die beiden Einheiten führen zu denselben Zahlenwerten)

Regentag

ist die Bezeichnung für einen Tag mit einer 24-stündigen gemessenen Niederschlagshöhe ≥ 0,1 mm.

Temperatur

Die Lufttemperatur in °C gemessen in 2m Höhe über dem Erdboden.

Temperatur Durchschnitt

arithmetisches Mittel aller Temperaturmessungen eines Monats

Temperatur Maximum

Höchste gemessene Temperatur in einem Monat

Temperatur Minimum

niedrigste gemessene Temperatur in einem Monat

Soziales

Bedarfsgemeinschaften

nach dem SGB II bzw. Bürgergeld bestehen gemäß §7 SGB II aus mindestens einer leistungsberechtigten Person. Des Weiteren zählen dazu: Die im Haushalt lebenden Eltern (sofern die Leistungsberechtigte Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat), die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, der leistungsberechtigten Person, ohne eigenes Einkommen oder Vermögen bis zu ihrem 25. Lebensjahr und / oder der nicht dauernd getrenntlebende Partner der leistungsberechtigten Person.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

sind gemäß § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Leistungsberechtigte

sind alle Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bzw. Bürgergeld haben.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.

Personen in Bedarfsgemeinschaften

nach dem SGB II bzw. Bürgergeld sind überwiegend Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch). Die Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bzw. Bürgergeld werden in der öffentlichen Diskussion oft auch als „Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger“ bezeichnet.

Regelleistungsberechtigte

sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld).

SGB II bzw. Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

umfasst in der Berichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, deren Mitglieder sowie deren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II).

Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen

sind bestimmte Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, obwohl sie ggf. mit ihrem Einkommen und Vermögen für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einstehen müssen. Darunter fallen beispielsweise Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit Anspruch auf BAföG/BAB oder Altersrente.

Tourismus, Kultur und Freizeit

Ankünfte

sind die Zahl der Anmeldungen von Gästen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Berichtszeitraumes, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegen.

Beherbergung

ist die Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten.

Beherbergungsbetriebe

sind Beherbergungsstätten und Campingplätze. Zum Berichtskreis gehören seit 2012 alle Beherbergungsstätten mit zehn oder mehr Gästebetten sowie alle Campingplätze für Urlaubscamping mit zehn oder mehr Stellplätzen. Vor 2012 Beherbergungsstätten mit neun oder mehr Gästebetten sowie alle Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen, vor 2004 ohne Campingplätze.

Herkunftsländer

sind grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Gastes, nicht aber dessen Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.

Schlafgelegenheiten

sind Gästebetten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (zum Beispiel Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Im Campingbereich wird gemäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit vier Schlafgelegenheiten gleichgesetzt.

Übernachtungen

ist die Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.

Wahlen

Stadtkreis Pforzheim

Pforzheim gehört keinem Landkreis an, somit ist die Stadt Pforzheim auch der Stadtkreis Pforzheim, sowohl geographisch als auch verwaltungstechnisch.

Wahlergebnisberichterstattung

Bei den im PSP dargestellten Wahlergebnissen handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, immer um die Ergebnisse des Stadtkreises, nicht des Wahlkreises Pforzheim. Zudem handelt es sich um das amtliche und nicht das vorläufige Wahlergebnis.

Wahlkreises Pforzheim

Für die Europawahlen gibt es keine gesonderten Wahlkreise nur organisatorische Einheiten. Für Pforzheim entspricht diese dem Stadtkreis Pforzheim. Für die Bundestagswahlen gibt es den Wahlkreis Pforzheim der sich aus dem Stadtkreis Pforzheim und dem Enzkreis zusammensetzt. Für die Landtagswahlen gibt es den Wahlkreis Pforzheim der sich aus dem Stadtkreis Pforzheim und den Gemeinden Birkenfeld, Engelsbrand, Ispringen und Kieselbronn zusammensetzt.

Wirtschaft

Arbeitnehmerentgelt

umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Betriebe

sind in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheiten, in denen mindestens ein sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigter tätig ist. Für die regionale Abgrenzung eines Betriebes ist der Gemeindebereich maßgebend. Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Niederlassungen (Filialen) desselben Unternehmens, so können diese nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn sie u. a. die gleiche wirtschaftsfachliche Zuordnung haben. Ein Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Gemeinden besteht immer aus verschiedenen Betrieben.

Bruttolöhne und -gehälter

enthalten die von den im Inland ansässigen Betrieben geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch die Lohnsteuer und Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber nicht die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Erwerbstätige am Arbeitsort

sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Teilzeit- und marginal Beschäftigte), Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben und unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit an ihrem Arbeitsort erfasst werden.

Erwerbstätige am Wohnort

sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Teilzeit- und marginal Beschäftigte), Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben und unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit an ihrem Wohnort erfasst werden.