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Voraussetzungen für die Haltung eines Kampfhundes

Die Voraussetzungen für eine Haltungserlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

Sachkunde

Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Sie müssen Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.

Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.

Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes

Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.

Zuverlässigkeit

    • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
    • Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen.
    • Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
    • Es muss eine besondere Haftpflichtversicherung bestehen.

    An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie

    • wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
    • sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
    • alkohol- oder drogenabhängig sind oder
    • wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.